Ebenso ist es möglich Neufahrzeuge, die mit einem COC-Papier (Certificate of Conformity/ EG-Übereinstimmungserklärung) und einer deutschen Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief) ausgestattetet sind, im Onlineverfahren erstmals anzumelden.
Für alle Zulassungsvorgänge ist es erforderlich, sich im Bürger-Service-Portal zu registrieren. Eine Ausnahme ist die Kfz-Abmeldung, für die eine Registrierung nicht nötig ist.
Im Einzelnen sind folgende Zulassungsvorgänge online möglich:
Erstzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs
Wiederzulassung eines vorübergehend abgemeldeten Fahrzeugs
Umschreibung eines Fahrzeugs mit Halterwechsel und/oder Wohnortwechsel
Adressänderung und Tageszulassung (nur bei Neufahrzeugen möglich)
Erforderliche Unterlagen werden direkt im Programm angezeigt. Der genaue Ablauf wird im Zulassungsvorgang ebenfalls erklärt.
Zusätzlich bietet das Bürger-Service-Portal die Möglichkeit, zu überprüfen, ob ein Fahrzeugbrief, der von einer Finanzierungsbank an die Zulassungsbehörde Berchtesgadener Land gesandt wurde, bereits eingetroffen ist (Online-Auskunft Fahrzeugbriefe).
Weitere Informationen zur KfZ-Zulassung gibt es online unter https://www.lra-bgl.de/kfz-zulassung/. Das Bürger-Service-Portal ist unter https://www.lra-bgl.de/t/das-landratsamt/buergerservice-portal/ abrufbar.