Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


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Landratsamt Berchtesgadener Land
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83435 Bad Reichenhall

 

Keine Ausnahme für Shisha-Bars in Bayern

Gesundheit von Mensch & Tier
06. Dezember 2019

Das staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt Berchtesgadener Land informiert, dass die Berichterstattung in der ORF-Sendung „Salzburg heute“ vom 04.12.2019, wonach in Bayern das Rauchen von Shishas (Wasserpfeifen) in Gaststätten erlaubt sei, nicht zutreffe.

Das bayerische Gesundheitsschutzgesetz (GSG) regelt, dass das Rauchen von Tabak in Innenräumen von Gaststätten verboten ist. Dies gilt auch für Shishas.


Shishas dürfen in Innenräumen von Gaststätten lediglich mit Shiazo-Steinen oder getrockneten Früchten ohne Zusatz von Tabak benutzt werden.


Bei Verstößen gegen das Rauchverbot von Tabak in Gaststätten kann sowohl gegen den Wirt als auch gegen den rauchenden Gast ein Bußgeld verhängt werden.