Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

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Inzidenzwert im Berchtesgadener Land bei 325: Ausflüge nur im eigenen Landkreis

Gesundheit von Mensch & Tier
08. Januar 2021

Verschärfte Kontrollen an Grenzübergängen, Zufahrtsstraßen und Ausflugszielen

Aufgrund der weiterhin hohen Corona-Infektionszahlen im Berchtesgadener Land fordert das Landratsamt dringend dazu auf, von Tagesausflügen in den Landkreis abzusehen. Um hohe Besucherzahlen an touristischen Hotspots zu vermeiden, wird die Polizei in den kommenden Tagen vermehrt an den Grenzübergängen, Zufahrtsstraßen und Ausflugszielen im Berchtesgadener Land Schwerpunktkontrollen durchführen.


Daher ist in den kommenden Tagen auf allen Zufahrtsstraßen des Landkreises mit hohen Wartezeiten und Staus zu rechnen. Die Polizei wird insbesondere auf die Einhaltung aller Bestimmungen der derzeit geltenden Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-verordnung (11. BayIfSMV) und der Straßenverkehrsordnung sowie auf das Freihalten der Zufahrtsstraßen in den Ausflugsregionen achten. Im Falle von Verstößen drohen hohe Bußgelder.


„Besucher aus unseren Nachbarlandkreisen sind im Berchtesgadener Land gerne gesehen – nur bitte nicht, während das Infektionsgeschehen so hoch ist. Wir freuen uns über Ihren Besuch, sobald die Zahlen deutlich gesunken sind und sich die Lage wieder entspannt hat. Uns ist bewusst, dass die Einschränkungen für jeden Einzelnen gravierend sind und in den kommenden Wochen auch bleiben. Dennoch bitten wir weiter um die Akzeptanz für die dringend notwendigen Maßnahmen des Freistaates Bayern“, bekräftigt Landrat Bernhard Kern.


Die Bundespolizei hat angekündigt, die Zahl der Einsatzkräfte an den Grenzen zum Bundesland Salzburg deutlich zu verstärken. Kontrolliert wird nicht nur auf den Hauptverkehrsrouten, sondern auch an den kleinen Grenzübergängen im Landkreis. Das Landratsamt verweist hierzu ausdrücklich auf die geltenden Regeln der aktuellen bayerischen Einreisequarantäneverordnung. Wer keinen triftigen Grund für einen Grenzübertritt vorweisen kann, ist nach der Einreise aus einem Risikogebiet verpflichtet, sich für zehn Tage in Quarantäne zu begeben. Dies gilt sowohl für Einreisende aus dem Nachbarland als auch für Ausflügler aus dem Landkreis. Die Verkürzung der Quarantänedauer durch ein negatives Corona-Test-Ergebnis ist frühestens ab dem fünften Tag möglich. Zusätzlich gilt in Bayern seit dem 23.12.2020 bayernweit eine Testpflicht für Einreisende aus Risikogebieten. Wer beim Grenzübertritt keinen entsprechenden Nachweis vorlegen kann, ist verpflichtet, diesen innerhalb von 72 Stunden der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen. Mehr Informationen zu allen Fragen um die Einreisebestimmungen gibt es online unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/.


Das Landratsamt Berchtesgadener Land appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, die Grenzen des eigenen Landkreises aktuell nur aus triftigen Gründen zu verlassen. Vor Fahrtantritt ist gründlich abzuwägen, ob der Wohnort für einen Ausflug unbedingt verlassen werden muss. Zudem ist darauf zu achten, bei Ausflügen innerhalb des Landkreises nur auf ausgewiesenen Parkflächen zu parken und Rettungswege freizuhalten.