Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


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Landratsamt Berchtesgadener Land
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83435 Bad Reichenhall

 

Informationen zum Rechtskreiswechsel für Flüchtlinge aus der Ukraine

Landkreis
03. Juni 2022

Seit 01.06.2022 haben hilfebedürftige geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die erwerbsfähig sind, Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Der betroffene Personenkreis wird seit Mitte des vergangenen Monats in einem Informationsschreiben durch das Jobcenter Berchtesgadener Land über den Rechtskreiswechsel vom Asylbewerberleistungsgesetz in das SGB II informiert.


Für hilfebedürftige Flüchtlinge aus der Ukraine, die das deutsche Rentenalter bereits erreicht haben, besteht ein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII). Die betroffenen Personen werden automatisch vom Fachbereich 12 – Soziales und Senioren im Landratsamt angeschrieben und bekommen die Anträge auf Gewährung von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII zugeschickt.


Voraussetzungen für die Leistungsgewährung sind die Beantragung eines Aufenthaltstitels zum vorübergehenden Schutz, eine erkennungsdienstliche Behandlung und der Besitz einer Fiktionsbescheinigung sowie die Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen für Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II oder SGB XII. Nähere Informationen zu Grundsicherungsleistungen gibt es hier.


Das Landratsamt unterstützt auch weiterhin gerne bei der Vermittlung von privaten Wohnungen an ukrainische Flüchtlinge. Flüchtlinge und Vermieter bzw. Eigentümer von Wohnungen können dazu das hier veröffentliche Formular ausfüllen und an das Postfach ukrainehilfe@lra-bgl.de schicken.