Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

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Informationen zum 3. Waffenrechtsänderungsgesetz (3.WaffRÄndG)

Sicherheit & Verkehr
07. September 2020

Zugang zu Schusswaffen erschwert

Das Waffenrecht regelt, wer den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung haben darf. Ziel des Waffenrechts ist es, die innere Sicherheit zu stärken. Dies geschieht, indem der private Erwerb und Besitz von Waffen reglementiert wird. Außerdem wird der illegale Waffenhandel und –besitz bekämpft.


Durch das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz wird das deutsche Waffengesetz an die im Jahr 2017 geänderte EU-Feuerwaffenrichtlinie in mehreren Schritten angepasst. Die nächste Änderung trat nun mit dem 01. September 2020 in Kraft. Die Überarbeitung der EU-Feuerwaffenrichtlinie erfolgte als Reaktion auf die terroristischen Anschläge in Paris im Jahr 2015, um den illegalen Zugang zu Schusswaffen zu erschweren. Künftig sollen innerhalb der Europäischen Union sämtliche Schusswaffen sowie ihre wesentlichen Teile üben ihren gesamten Lebenszyklus hinweg über das nationale Waffenregister (NWR) rückverfolgbar sein.


Das Landratsamt Berchtesgadener Land hat dazu auf seiner Homepage umfangreiche Informationen und Formulare bereitgestellt.