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Infektionsketten rasch Unterbrechen

Gesundheit von Mensch & Tier
29. April 2021

Die wichtigsten Antworten rund um die Quarantäne

Die Quarantäne ist ein wichtiges Instrument zur Eindämmung der Pandemie. Im Berchtesgadener Land befinden sich zusätzlich zu den aktiven Fällen aktuell rund 305 Menschen in häuslicher Isolation. Doch welche Vorgaben gelten in der Quarantäne und wie wird sie eigentlich kontrolliert? Weil es hierzu immer wieder Unklarheiten gibt, informiert das Staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt Berchtesgadener Land über die wichtigsten Fragen rund um dieses Thema.


Was ist eigentlich der Sinn und Zweck der Quarantäne?

Die Quarantäne ist das wirksamste Werkzeug, um Infektionsketten zu unterbrechen, denn auch bei Personen, die engen Kontakt mit einer infizierten Person hatten, muss von einer potenziellen Ansteckungsgefahr ausgegangen werden. Die bisherige Erfahrung zeigt, dass bei Personen, die vom Gesundheitsamt als enge Kontaktpersonen eigestuft werden, oft im weiteren Verlauf eine Infektion nachgewiesen wurde. Aus diesem Grund ist die strenge Einhaltung der Quarantäne entscheidend, um die Verbreitung der Infektionen zu stoppen und dadurch einen weiteren Anstieg der Infektionszahlen zu vermeiden.


Wie verhalte ich mich während der Quarantäne richtig?

Quarantäne oder Isolation müssen in einer Wohnung oder einem anderweitig räumlich abgrenzbaren Teil eines Gebäudes zu erfolgen. Dabei gilt: Enge Kontaktpersonen, Verdachtspersonen und positiv getestete Personen dürfen während der Zeit der Quarantäne oder Isolation die Wohnung nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamts verlassen. Eine Ausnahme davon besteht bei medizinischen Notfällen. Der zeitweise Aufenthalt in einem zur Wohnung gehörenden Garten, auf einer Terrasse oder einem Balkon ist allein gestattet. Lediglich für Testungen, die entsprechend der Allgemeinverfügung zum Beenden der Quarantäne oder Isolation vorgenommen werden sowie für sonstige, vom Gesundheitsamt angeordnete Testungen darf die Wohnung allein zu diesem Zweck verlassen werden.


Sind Testungen während der Quarantäne verpflichtend?

Während der Quarantäne sind mehrere verpflichtende Testungen vorgesehen: Enge Kontaktpersonen müssen am ersten Tag ihrer Quarantäne eine PCR Testung durchführen. Nur so sind bei einem positiven Ergebnis rasch weitere Kontaktermittlungen möglich, um Infektionsketten schnell zu brechen.


Enge Kontaktpersonen und positiv getestete Personen müssen außerdem zum Ende der Quarantäne an Tag 14 einen PCR-Test oder Antigentest – durchgeführt durch medizinische Fachkräfte oder vergleichbare, hierfür geschulte Personen – vornehmen lassen. Dies ist insbesondere aufgrund der Verbreitung der besorgniserregenden Mutationen wichtig, um am Ende der Quarantäne Gewissheit darüber zu haben, dass von den betroffenen Personen kein Infektionsrisiko mehr ausgeht.


Die Quarantäne kann erst beendet werden, wenn das Ergebnisse der Abschlusstestung dem Gesundheitsamt vorliegt.


Wie wird die Einhaltung der Quarantäne kontrolliert?

Ob die Quarantäne eingehalten wird, kontrolliert das Gesundheitsamt durch regelmäßige Anrufe, die zeitlich variieren. Besteht der begründete Verdacht, dass gegen die Quarantäneregeln verstoßen wird, erfolgen Kontrollen durch die Polizei.


Mache ich mich durch einen Verstoß gegen die Quarantänepflicht strafbar?

Verstöße gegen die Quarantänepflicht stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Infizierte Personen, die die Pflicht zur Absonderung nicht einhalten, obwohl sie wissen, dass sie infiziert sind und die dadurch andere Menschen anstecken, machen sich sogar strafbar und müssen mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren rechnen.