Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


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Hochwasserschutz im Landkreis

Umwelt & Natur
30. Juli 2019

Überschwemmungsgebiete an der Berchtesgadener Ache und am Weißbach ermittelt und vorläufig gesichert

Das Landratsamt Berchtesgadener Land hat die Überschwemmungsgebiete an der Berchtesgadener Ache (Landesgrenze – Fkm. 7,120) im Gebiet der Marktgemeinde Marktschellenberg und am Weißbach (Fkm. 0,000 – 5,450) in den Gebieten der Großen Kreisstadt Bad Reichenhall und der Gemeinde Bayerisch Gmain vorläufig gesichert.


Es handelt sich um Flächen, die im Fall eines 100-jährigen Hochwassers überflutet werden. Ein 100-jährliches Hochwasser wird im statistischen Mittel in 100 Jahren einmal erreicht oder überschritten. Da es sich um einen statistischen Wert handelt, kann dieser Abfluss innerhalb von 100 Jahren auch mehrfach auftreten.


Das Wasserwirtschaftsamt hat in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Umwelt die Flächen anhand eines hydraulischen Modells ermittelt und in Karten dargestellt.


Bei der Ausweisung von Überschwemmungsgebieten wird in den amtlichen Verordnungskarten nur das dargestellt, was sich in der Natur bei entsprechenden Wasserständen von selbst einstellt. Oder anders ausgedrückt: Überschwemmungsgebiete werden bei Hochwasser überschwemmt – auch ohne staatliche Ausweisung. Ein ermitteltes Überschwemmungsgebiet hat aber einen entscheidenden Vorteil: Wer das im Hochwasserfall überschwemmte Gebiet kennt, kann schon im Vorfeld geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anpassen.


Die vorläufige Sicherung ist mit bestimmten Einschränkungen verbunden, dies sind insbesondere die Ausweisung von neuen Baugebieten, das Verbot der Errichtung einzelner baulicher oder sonstiger Anlagen und das Verbot bestimmter Handlungen. Das Landratsamt kann jedoch bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Ausnahmen von den vorgenannten Verboten erteilen und z. B. einzelne Bauvorhaben zulassen.


Die endgültige Festsetzung des Überschwemmungsgebietes erfolgt in ein einem Verordnungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung.


Weitere Informationen, die Bekanntmachung und die Karten wurden hier veröffentlicht.


Die Übersichtskarten können auch bei den jeweilig betroffenen Kommunen eingesehen werden.


Außerdem besteht die Möglichkeit alle ermittelten und festgesetzten Überschwemmungsgebiete im Internet unter der Adresse des Landesamtes für Umwelt (https://www.lfu.bayern.de/wasser/hw_ue_gebiete/informationsdienst/index.htm) einzusehen.