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Gesprächsrunde im Familienbüro BGL: Kinder unfallfrei und sicher im Straßenverkehr

Jugend, Familie & Soziales
20. Mai 2016

Wie können Gefahren im Straßenverkehr sicher bewältigt werden? Dieser Frage ging das Familienbüro Berchtesgadener Land im Mehrgenerationenhaus „Kontakt“ in Freilassing nach.

Die offene Gesprächsrunde im Familienbüro Berchtesgadener Land ermöglichte es Eltern, Großeltern, Tagesmüttern und anderen Interessierten, Informationen über die Kindersicherung in Kraftfahrzeugen aber auch über die Mitnahme auf Fahrrädern oder in Fahrzeuganhängern zu erhalten.


Zu Gast waren neben der Leiterin des Familienbüros Berchtesgadener Land Dipl. Pädagogin Katharina Theißig auch Peter Starnecker und Günter Rauscher von der Kreisverkehrswacht Berchtesgadener Land. Beide Herren engagieren sich seit Jahren im Bereich Verkehrserziehung und führen regelmäßig Elternabende, Fortbildungen für Fachkräfte oder verkehrspädagogische Aktionen für Kinder in Kinderkrippen, Kindergärten oder Schulen durch.


Folgende Aspekte kristallisierten sich bei der Gesprächsrunde heraus, wie Kinder gesichert im Straßenverkehr unterwegs sind:

  1. Der richtige Kindersitz fürs Kraftfahrzeug:
    Jedes Kind, das jünger als zwölf Jahre oder kleiner als 1,50 Meter ist, muss laut Gesetz in einem altersentsprechenden Autositz transportiert werden. Kinder, die nicht angeschnallt sind oder nicht in einem passenden Kindersitz mitfahren, befinden sich in Lebensgefahr. Es reicht nicht aus, ein Kind auf dem Schoß oder im Arm zu halten, da die Kräfte, die bei plötzlichem harten Bremsen entstehen, auch ein Erwachsener nicht ausgleichen kann.

    Ein guter Kindersitz muss nach der Europäischen Prüfnorm ECE 44 getestet und zugelassen sein. Am Sitz ist das orangefarbene ECE-Prüfzeichen angebracht. Eine zweistellige Zahl gibt Aufschluss über die Prüfnorm. Die derzeit aktuelle Version ist die ECE-R 44/04 oder UN/ECE-R 129. Dieses Etikett zeigt auch, für welche Gewichtsgruppe der Sitz geeignet ist.

    Beim Neukauf eines Kindersitzes ist auch zu empfehlen, möglichst einen Sitz zu wählen, der über ISOFIX verfügt. Wichtig ist auch, einen Probeeinbau im eigenen Fahrzeug vorzunehmen und auch das Kind Probesitzen zu lassen. Gebrauchte Kindersitze sollten gut erhalten sein und dürfen noch nicht in einen Unfall verwickelt gewesen sein. Ältere Kindersitze, die nach ECR-R 44-01 oder 44-02 geprüft wurden, dürfen nicht mehr verwendet werden. Vor allem das Gurtschloss sowie alle Verstellmöglichkeiten müssen einwandfrei funktionieren. Beim Einbau des Kindersitzes und bei der Sicherung des Kindes sollte genau nach den Bedienungsanleitungen der Kindersitz- und Fahrzeughersteller vorgegangen werden. Auch auf Airbag-Warnhinweise sollte geachtet werden.

  2. Mitnahme von Kindern auf dem Fahrrad:
    Kinder dürfen vorne vor dem Lenker entgegen der Fahrtrichtung, vorne zwischen Lenker und Fahrer in Fahrrichtung oder hinten in Fahrtrichtung transportiert werden. Vorne befestigte Sitze erlauben eine Belastung von max. 15 kg, hinten ist ein Traggewicht bis 25 kg möglich.

    Kinder sollten immer einen Fahrradhelm tragen. Weder Sitz noch Fußstützen dürfen an einem beweglichen Teil des Rads befestigt sein. Ideal sind am Sattelrohr befestigte Sitze. Zu empfehlen sind Schalensitze mit Rückenlehne und Kopfstütze, da sie guten Schutz bieten. Kinder sollten nie allein auf dem Fahrrad sitzen bleiben, da die Sturzgefahr zu groß ist.

  3. Verkehrserziehung so früh wie möglich:
    Kinder können nur dann ein gesundes Gefahrenbewusstsein entwickeln, wenn sie schrittweise und altersadäquat an den Straßenverkehr und dessen Gefahren herangeführt werden. Für die sichere Teilnahme am Straßenverkehr müssen nicht nur die richtigen Verhaltensweisen eingeübt, sondern auch Wahrnehmung, Motorik und Konzentration des Kindes gefördert werden. Eltern kommt hierbei eine große Verantwortung zu, denn sie können ihre Kinder unterstützen, indem sie beispielsweise auf rote Ampeln, sichere Übergänge und auf mögliche Gefahren hinweisen. 


Hilfreich ist auch das Programm „Kinder im Straßenverkehr“, mit dem die Kreisverkehrswacht BGL wieder am 03.06.16 im Kindergarten Neukirchen am Teisenberg; am 01.07.16 im Kindergarten St. Stephan in Surheim sowie am 08.07.16 im Kindergarten Waldmaus in Surheim unterwegs ist. Nähere Informationen und weitere Termine finden Sie auf der » Internetseite der Kreisverkehrswacht BGL.


Nähere Auskünfte zum Familienbüro/-café sind erhältlich bei Katharina Theißig, Landratsamt Berchtesgadener Land, Amt für Kinder, Jugend und Familien, Abteilung Jugendarbeit /Prävention/  Familienförderung, Telefon +49 8651 773 495 oder per E-Mail unter katharina.theissig@lra-bgl.de.