Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

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Geflügelgrippe ("Vogelgrippe") in Bayern

Gesundheit von Mensch & Tier
21. November 2016

Stallpflicht auch im Landkreis Berchtesgadener Land

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat für ganz Bayern eine allgemeine Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel angeordnet. Diese gilt damit auch für den gesamten Landkreis Berchtesgadener Land mit allen Geflügelbeständen.


Eine entsprechende Allgemeinverfügung mit den Vorgaben für alle Geflügelhalter wurde erlassen (siehe Sonder-Amtsblatt vom 21.11.2016). Sie gilt zunächst für unbestimmte Zeit. Bisher wurden noch keine Vogelgrippefälle im Landkreis Berchtesgadener Land bestätigt. Unabhängig davon gilt die Stallpflicht sowohl für gewerbsmäßige Geflügelhalter als auch für Züchter und Privatpersonen, die Geflügel halten. Für öffentliche Geflügelmärkte, Ausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen sind weitere Maßnahmen in Vorbereitung. Menschen sind nicht gefährdet. Hundebesitzer werden jedoch gebeten, ihre Tiere generell vorsorglich anzuleinen.