Zuvor wurden in einer ersten Umtauschphase in den vergangenen drei Jahren die alten Papierführerscheine nach und nach ersetzt. Einzig für die Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren sind, gilt noch eine Tauschfrist bis 19. Januar 2033.
So erkennt man einen alten Kartenführerschein
Bei den älteren Kartenführerscheinen ist auf der Vorderseite unter der Kennziffer 4b kein Ablaufdatum eingetragen. Zudem sind auf dem alten Kartenführerschein im rechten unteren Eck Verkehrsschilder zu sehen, die es auf der neuen Karte nicht mehr gibt. Auch die jeweiligen Fahrerlaubnisklassen sind beim alten im Gegensatz zum neuen Kartenführerschein auf der Vorderseite hinterlegt und eingerahmt.
Die Umtauschfristen richten sich nach dem Ausstellungsjahr. Das Ausstellungsdatum findet man auf der Vorderseite der Karte im Feld mit der Ziffer 4a.
Aufgrund der großen Menge an zu ersetzenden Führerscheinen erfolgt der Umtausch gestaffelt. Mit längeren Wartezeiten ist zu rechnen, da die Zahl der Kartenführerscheine, die ersetzt werden müssen, deutlich höher ist als die der Papierführerscheine. Im aktuellen Umtauschblock ist mit circa 8.000 Führerscheinen zu rechnen. Da in den Wochen vor dem jeweiligen Fristende erfahrungsgemäß ein höheres Aufkommen zu erwarten ist, bittet das Landratsamt um frühzeitige Antragstellung der aufgerufenen Jahrgänge.
Welche Führerscheine müssen bis wann umgetauscht werden?
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
Hierbei handelt es sich um unbefristete Kartenführerscheine, die vom 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt wurden.
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999 bis 2001 | 19.01.2026 |
2002 bis 2004 | 19.01.2027 |
2005 bis 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 bis 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Hinweis: Alle, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Kartenführerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Kartenführerscheins. Sie können bis zu diesem Stichtag selbst entscheiden, ob Sie nach dem 19.01.2033 noch von ihrer Fahrerlaubnis Gebrauch machen möchten oder nicht.
Wie funktioniert die Antragstellung?
Der Antrag kann im Landratsamt oder über die Wohnsitzgemeinde gestellt werden. Für eine persönliche Antragstellung am Landratsamt Berchtesgadener Land ist vorher ein Termin zu vereinbaren. Neben der Möglichkeit, telefonisch oder per E-Mail einen Termin auszumachen, steht den Bürgerinnen und Bürgern auch die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung zur Verfügung: https://lra-berchtesgadener-land.saas.smartcjm.com/m/Fahrerlaubnisbehoerde/extern/calendar/?uid=426e1243-bb14-4944-9655-5efcd6b68e0b.
Bei der persönlichen Antragstellung nach vorheriger Terminvereinbarung im Landratsamt ist eine Abholung des neuen EU-Kartenführerscheins nicht notwendig, da dieser von der Bundesdruckerei direkt nach Hause gesandt wird. Zu diesem Zeitpunkt verliert der bisherige Führerschein seine Gültigkeit. Der entwertete Führerschein kann als Erinnerungsstück behalten werden.
Wird die Antragstellung in der Gemeinde vorgenommen, so ist die Abholung des Führerscheins im Landratsamt notwendig. Hier ist jedoch eine persönliche Vorsprache nicht zwingend erforderlich. Der neue Führerschein kann auch per Vollmacht und mit der Ausweiskopie des Antragstellers im Landratsamt abgeholt werden.
Online-Antrag
Zusätzlich zu den genannten Möglichkeiten der persönlichen Antragstellung wird eine vollständige Onlinelösung angeboten. Die Antragstellung erfolgt dabei über das Bürgerserviceportal über „Umtausch EU-Fahrerlaubnis“ unter https://www.buergerservice-portal.de/bayern/lkrberchtesgadenerland/.
Ein Behördengang ist nicht mehr erforderlich. Die Antragstellung und die Übersendung der notwendigen Unterlagen erfolgt digital. Den Altführerschein kann man im Anschluss per Post an das Landratsamt übermitteln. Der entwertete Altführerschein sowie der neue Kartenführerschein werden im Anschluss komfortabel nach Hause übersandt.
Wichtig: Für die Online-Antragstellung ist eine Identifikation mittels Online-Ausweis, Europäischer ID oder ELSTER-Portal notwendig. Eine Navigationshilfe zur Online-Antragstellung gibt es online unter https://www.lra-bgl.de/lw/sicherheit-verkehr/fahrerlaubnis/umtausch/.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
Reisepass oder Personalausweis
Wohnsitz im Landkreis BGL
aktuelles biometrisches Passbild
Unterschrift für den Kartenführerschein
vorhandener Führerschein im Original
Entstehende Kosten: 26,50 bis 31,60 Euro (Umtausch-Gebühren je nach Versandart)
Informationen zum Führerscheinumtausch gibt es online unter https://www.lra-bgl.de/lw/sicherheit-verkehr/fahrerlaubnis/umtausch/. Fragen beantwortet die Fahrerlaubnisbehörde telefonisch unter +49 8651 773 - 365 oder - 367 sowie per E-Mail an fuehrerschein@lra-bgl.de.