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FFP-2-Masken für pflegende Angehörige und besonders Bedürftige

Gesundheit von Mensch & Tier
19. Januar 2021

Verteilung über die Gemeinden startet ab dem 25. Januar 2021

Pflegende Angehörige kümmern sich unter großem persönlichem Einsatz um die Pflege und Betreuung von älteren Menschen, die von der Corona-Pandemie besonders betroffen sind. Um in dieser Situation einen möglichst hohen Schutz zu bieten, erhalten pflegende Angehörige kostenlos FFP-2-Masken. Zudem werden FFP-2-Masken auch an besonders Bedürftige kostenfrei ausgegeben. Damit soll sichergestellt werden, dass es jedem möglich ist, der Verpflichtung zum Tragen einer FFP-2-Maske im öffentlichen Personennahverkehr und im Einzelhandel nachzukommen.


Drei Viertel der pflegebedürftigen Menschen werden zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt. Ohne deren großes persönliches Engagement wäre die Versorgung der zuhause lebenden pflegebedürftigen Menschen nicht zu bewältigen. Um die älteren Menschen in dieser Situation möglichst gut zu schützen, erhalten pflegende Angehörige nun kostenfrei FFP-2-Masken. Ausgegeben werden jeweils drei Schutzmasken an die Hauptpflegeperson. Als Nachweis der Bezugsberechtigung ist das Schreiben der Pflegekasse mit der Feststellung des Pflegegerades vorzulegen. Die Schutzmasken werden dann von der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung der pflegebedürftigen Person ausgegeben.


Um den Infektionsschutz im öffentlichen Raum zu verbessern, wurde insbesondere im Hinblick auf die neuen Virusmutationen das Tragen von FFP-2-Masken im öffentlichen Personennahverkehr und im Einzelhandel verpflichtend. Diese Schutzmasken sind grundsätzlich auf dem Markt verfügbar. Da allerdings der Preis einer FFP-2-Maske deutlich höher ist als der sogenannter Community-Masken und diese auch nicht selbst hergestellt werden können, sollen besonders Bedürftige kostenfrei mit entsprechenden Masken versorgt werden. Personen ab 15 Jahren, die bedürftig sind, können fünf Schutzmasken erhalten. Bedürftig sind Empfänger von Grundsicherungsleistungen (Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Hilfe zum Lebensunterhalt) sowie Obdachlose und Nutzer von Tafeln. Die Empfänger von Grundsicherungsleistungen erhalten in den kommenden Tagen ein entsprechendes Schreiben vom Landratsamt bzw. Jobcenter. Unter Vorlage dieses Schreibens werden die Masken durch die Heimatgemeinde verteilt. Empfänger von Grundsicherung nach dem SGB II müssen zudem einen aktuellen Bewilligungsbescheid mitbringen.


Dem Landkreis Berchtesgadener Land werden vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege in diesem Zusammenhang knapp 30.000 FFP-2-Masken zur Verfügung gestellt. Diese werden von der Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) kommissioniert und entsprechend der jeweiligen Einwohnerzahl an die Gemeinden verteilt. Ab dem 25. Januar 2021 können die Gemeinden, nach der Koordination zur Verteilung der Masken, mit der Ausgabe an die anspruchsberechtigten Personen beginnen. Da der Parteiverkehr in einigen Rathäusern stark eingeschränkt ist, bitten wir die berechtigten Personen unbedingt, sich vorab bei der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung über die Ausgabemodalitäten zu informieren.