Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


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Erster Coronavirus-Fall im Landkreis Berchtesgadener Land

Gesundheit von Mensch & Tier
12. März 2020

Jetzt hat das Coronavirus auch das Berchtesgadener Land erreicht. Eine Reiserückkehrerin aus Norditalien wurde am Mittwochabend positiv auf SARS-CoV-2 getestet.

Wie das Gesundheitsamt im Landratsamt Berchtesgadener Land mitteilt, haben die Infizierte aus der Gemeinde Schönau a. Königssee und ihre beiden betroffenen Kinder nur geringe Symptomatik. Sie sind häuslich isoliert und werden vom Hausarzt medizinisch behandelt. Die engen Kontaktpersonen sind bereits in häuslicher Quarantäne, weitere Kontaktpersonen werden derzeit ermittelt.


Als wichtigste Maßnahme empfiehlt das Gesundheitsamt allen Landkreisbürgerinnen und -bürgern, unbedingt auf die Grundprinzipien des Infektionsschutzes zu achten: Durch persönliche Hygienemaßnahmen sich selbst schützen, und wenn man krank ist, unbedingt zuhause bleiben, um andere nicht anzustecken. Während der nun drohenden Ausbreitung des Coronavirus sollen auch die sozialen Kontakte reduziert werden, was insbesondere für die gefährdeten Personen im hohen Lebensalter und mit Vorerkrankungen gilt.


Welche Schulen müssen vorübergehend geschlossen werden?

Die beiden betroffenen Kinder haben in der Woche nach den Faschingsferien die Schule besucht, ohne Symptome zu haben. Da die Infektionsgefahr zwischen allen Schülerinnen und Schülern einer Einrichtung hoch ist, müssen ab dem morgigen Freitag, 13.03.2020, zwei Schulen für voraussichtlich zwei Wochen geschlossen bleiben. Es handelt sich um das CJD-Gymnasium inklusive aller Schulklassen der CJD-Mittelschule und CJD-FOS (Dürreck) und die CJD-Realschule (Schönau a. Königssee, Schneewinklstraße). Die Schulleitungen werden die Schülerinnen und Schüler noch näher informieren.


Müssen Veranstaltungen abgesagt werden?

Veranstaltungen mit vielen Besuchern können dazu beitragen, das SARS-CoV-2-Virus schneller zu verbreiten. Gleichzeitig ist dem Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger vorrangig Rechnung zu tragen. Daher kann je nach Einzelfall das Absagen, Verschieben oder die Umorganisation von Veranstaltungen gerechtfertigt sein.


Durch den vorherrschenden Übertragungsweg von SARS-CoV-2 über Tröpfcheninfektion durch Husten und Niesen kann es zu Übertragungen von Mensch-zu-Mensch kommen. Auch Übertragungen durch Schmierinfektionen sind möglich, z. B. über Anfassen kontaminierter Türklinken und Gegenstände. Übertragungen kommen im privaten und beruflichen Umfeld, aber auch bei größeren Veranstaltungen vor. Auf Messen, Kongressen oder größeren Veranstaltungen kann es auch zu einer Übertragung auf viele Personen kommen.


Die Risiken sind nicht bei allen Veranstaltungen gleich groß. Großveranstaltungen über 1.000 Personen dürfen nach einer Allgemeinverfügung des Bayerischen Gesundheitsministeriums bis Ostern nicht mehr stattfinden. Aber auch kleinere Veranstaltungen können ein Risiko mit sich bringen. Dies hängt von der Zahl und Herkunft, der Dichte und Dauer des Zusammenkommens und der persönlichen Gefährdung der Besucher ab.


Bei allen Veranstaltungen soll Teilnehmern mit offensichtlichen Erkältungszeichen vom Besuch dringend abgeraten werden. Allgemein soll auf die „Hustenetikette“ hingewiesen werden. Auch sollen Handwaschmöglichkeiten (inkl. Seifenspender) und Papierhandtücher vorgehalten werden. Enge Kontakte sowie gedrängtes Sitzen oder Stehen soll vermieden werden.


Bei Veranstaltungen mit mehr als ca. 100 Personen in geschlossenen, dicht bestuhlten Räumen ist eine sorgfältige Abwägung im Einzelfall zu treffen. Das Gesundheitsamt rät den Veranstaltern in diesem Fall, Veranstaltungen vorsorglich abzusagen oder zu verschieben. Im Einzelfall kann es auch sinnvoll sein, Veranstaltungen unterhalb dieser Grenze abzusagen oder zu verschieben, wenn sich überregionale Teilnehmer und/oder Teilnehmer aus kritischen Berufsgruppen, wie Mitarbeiter im Gesundheits- und Rettungswesen, in Gemeinschaftseinrichtungen oder Heimen, oder Personen aus Risikogebieten versammeln.


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Weitere Informationen zum Schutz vor Infektionskrankheiten sowie aktuelle FAQ zum neuartigen Coronavirus gibt es auf den Internetseiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung:

www.infektionsschutz.de und www.bzga.de