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Erneute Entscheidung des Kreiswahlausschusses zum Wahlvorschlag der AfD

Landkreis
12. Februar 2020

Der Kreiswahlausschuss konnte in seiner zweiten Sitzung am 11.02.2020 den Wahlvorschlag der AfD für die Kreistagswahl vollständig zulassen. Die Partei hatte für den 10.02.2020 kurzfristig eine weitere Aufstellungsversammlung anberaumt und konnte alle offenen Fragen klären.

Am 11.02.2020 entschied der Kreiswahlausschuss in öffentlicher Sitzung erneut über die Zulassung des Wahlvorschlags der AfD für die Kreistagswahl im Berchtesgadener Land. In seiner ersten Sitzung am 04.02.2020 strich der Ausschuss aufgrund von wahlrechtlichen Fehlern einige Bewerber von der Liste. Nachdem die Partei fristgerecht Unterlagen nachgereicht hatte, wurde die zweite Sitzung notwendig.


Sieben Bewerber musste das Gremium in seiner ersten Sitzung von der AfD-Liste streichen, weil der Partei in ihrer ersten Aufstellungsversammlung im Oktober vergangenen Jahres Fehler unterlaufen sind. In einer weiteren Aufstellungsversammlung hat die AfD die so entstandenen Lücken in ihrer Kreistagsliste wieder geschlossen.


Damit Bewerber auf den Stimmzettel kommen können, muss jede Partei für sie Wählbarkeitsbescheinigungen vorlegen. Zudem muss sich jeder Bewerber schriftlich dazu bereit erklären, für die Partei kandidieren zu wollen und dabei gleichzeitig versichern, dass bei ihm keine Ausschlussgründe für die Wählbarkeit vorliegen. Auch hierzu fehlten am 04.02.2020 noch einige Unterlagen, die die Partei aber bis zum 11.02.2020 beim Kreiswahlleiter nachreichte.


Anders als noch am 04.02.2020 standen damit der Zulassung der Kreistagsliste der AfD am 11.02.2020 keine rechtlichen Hindernisse mehr im Weg. Zu Verzögerungen bei der Briefwahl wird es dennoch kommen. Briefwähler können sich dazu hier auf dem Laufenden halten. Dort finden sich laufend aktualisierte Informationen zum Stand des Stimmzetteldrucks.