Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


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Landratsamt Berchtesgadener Land
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83435 Bad Reichenhall

 

Erhöhte Waldbrandgefahr im Landkreis

Sicherheit & Verkehr
20. Juni 2017

Die sommerlichen Temperaturen und Trockenheit sorgen für eine hohe Waldbrandgefahr auch im Landkreis Berchtesgadener Land.

Wegen der sommerlichen Temperaturen und dem fehlenden Regen steigt die Gefahr von Waldbränden derzeit in ganz Bayern erheblich an. Nach dem vom Deutschen Wetterdienst täglich aktualisierten Waldbrand-Gefahrenindex ist im Landkreis Berchtesgadener Land für die nächsten Tage mit hoher bzw. örtlich auch sehr hoher Waldbrandgefahr zu rechnen. Aufgrund dieser Gefahrensituation hat die Regierung von Oberbayern als vorbeugende Maßnahme der Waldbrandbekämpfung auch bereits die Durchführung von Luftbeobachtungsflügen angeordnet.


Bei einer solchen Waldbrandgefahr kann bereits eine weggeworfene Zigarettenkippe oder ein unbeaufsichtigtes Grill- oder Sonnwendfeuer verheerende Folgen haben.


Deshalb bittet das Landratsamt Berchtesgadener Land, derzeit von offenem Feuer im Freien abzusehen bzw. zumindest folgende Verbote bzw. Warnhinweise zu beachten:

  1. Im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 Metern
    • ist es grundsätzlich nicht erlaubt, offene Feuerstätten zu errichten oder zu betreiben bzw. ein unverwahrtes Feuer anzuzünden oder zu betreiben;
    • ist es verboten, offenes Licht anzuzünden oder zu verwenden bzw. brennende oder glimmende Sachen wegzuwerfen oder unvorsichtig zu handhaben.
  2. Derzeit gilt in Wäldern das generelle Rauchverbot.
  3. Um besondere Gefahrensituationen zu vermeiden, ist das Abbrennen von Lager- bzw. Sonnwendfeuern rechtzeitig der zuständigen Gemeinde anzuzeigen.
  4. Offenes Feuer ist ständig unter Aufsicht zu halten und es muss vor Ort ausreichend Löschmittel zur Verfügung stehen.
  5. Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstätte erloschen sein.


Eine Entspannung der Gefahrensituation wird erst nach ergiebigen Regenfällen und sinkenden Temperaturen erwartet.