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Entscheidung des Kreiswahlausschusses

Landkreis
06. Februar 2020

Der Kreiswahlausschuss konnte in seiner Sitzung vom 04.02.2020 alle fünf Landratskandidaten zulassen. Für die Kreistagswahl wurden alle 8 Wahlvorschläge zugelassen. Der Wahlvorschlag der AfD musste jedoch für teilweise ungültig erklärt werden. Die Bereitstellung von Briefwahlunterlagen kann sich dadurch verzögern.

Am 04.02.2020 fand in öffentlicher Sitzung die Entscheidung des Wahlausschusses über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl des Landrats und des Kreistages im Landkreis Berchtesgadener Land statt.


Für die Wahl zum Landrat konnten alle fünf Wahlvorschläge zugelassen werden. Bei den Kommunalwahlen am 15.03.2020 treten somit folgende Kandidaten an: Bernhard Kern (CSU), Dr. Bartl Wimmer (GRÜNE), Michael Koller (FREIE WÄHLER/ FW BGL), Wolfgang Koch (AfD) und Roman Niederberger (SPD).


Für die Wahl des Kreistages wurden folgende Wahlvorschläge zugelassen: CSU, GRÜNE, FREIE WÄHLER/ FW BGL, AfD, SPD, FDP, ÖDP und BLR.


Beim Wahlvorschlag der AfD stellte der Wahlausschuss Mängel fest, sodass dieser für teilweise ungültig erklärt wurde. Die Partei hat für die Kreistagswahl einen ersten Wahlvorschlag und dann kurze Zeit später einen zweiten eingereicht, der den ersten teilweise abänderte. Im Ergebnis liegt damit ein Wahlvorschlag der AfD vor, dessen Inhalt sich aus der Zusammenschau der beiden Wahlvorschläge ergibt. Da in beiden Wahlvorschlägen wahlrechtliche Fehler unterlaufen sind, musste der Wahlausschuss die jeweiligen Fehler berücksichtigen und den Wahlvorschlag für teilweise ungültig erklären. Dies führte dazu, dass einige Kandidaten der AfD (vorläufig) nicht zugelassen werden konnten.


Da die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen am 23.01.2020 um 18:00 Uhr abgelaufen ist, kann die Partei auch keinen neuen Wahlvorschlag mehr einreichen. Somit ist nur noch eine Beseitigung der festgestellten Mängel möglich.


Die Partei hat also die Möglichkeit, bis 10.02.2020, 18:00 Uhr Einwendungen zu erheben und die fehlenden Unterlagen bis zur zweiten Entscheidung des Kreiswahlausschusses nachzureichen. Diese findet am Dienstag, 11.02.2020 statt. Hilft der Wahlausschuss den Einwendungen nicht ab, hat die Partei die Möglichkeit, bis 13.02.2020 um 18:00 Uhr Beschwerde einzulegen. Bis zur abschließenden Entscheidung des Beschwerdeausschusses an der Regierung von Oberbayern am 17.02.2020 können aber noch Unterlagen nachgereicht werden. Spätestens am 18.02.2020 kann somit die Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistages bekannt gegeben werden.


Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass es zu Verzögerungen mit dem Druck der Stimmzettel kommen kann. Dies bedeutet, dass die Briefwahlunterlagen bei allen Kommunen im Landkreis Berchtesgadener Land später als ursprünglich geplant ausgegeben werden können. Mit der Druckerei wurde jedoch bereits abgeklärt, dass alle Unterlagen in jedem Fall noch rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden können.