Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail.


Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land
Salzburger Str. 64
83435 Bad Reichenhall

 

Coronavirus: Landratsamt nur eingeschränkt geöffnet

Gesundheit von Mensch & Tier
17. März 2020

Funktionsfähigkeit soll aufrecht erhalten bleiben – Telefonische Terminvereinbarung notwendig

Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, bittet das Landratsamt Berchtesgadener Land darum, derzeit auf persönliche Vorsprachen im Amt weitestgehend zu verzichten. Die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes ist von zentraler Bedeutung. Landrat Georg Grabner hat deshalb entschieden, dass es bis auf Weiteres ab sofort keine allgemeinen Öffnungszeiten im Landratsamt mit allen Geschäftsbereichen geben wird.


Um einen Ausfall der Belegschaft des Landratsamtes zu verhindern, sollten alle Bürgerinnen und Bürger ihren persönlichen Kundenkontakt zum Landratsamt einschränken und elektronisch oder telefonisch abwickeln. Für viele Angelegenheiten ist eine persönliche Vorsprache nicht zwingend erforderlich.


Für Einzelfälle, für die eine Vorsprache im Landratsamt notwendig ist, ist ab sofort ein Besuch im Amt nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Das betrifft insbesondere auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Gesundheitsamt, das Bauamt, das Amt für Jugend, Familie und Soziales sowie das Ausländeramt. Es wird auf die Online-Terminvereinbarung der Kfz-Zulassungsstelle und die Möglichkeit Zulassungsvorgänge online im Bürgerserviceportal des Landkreises abzuwickeln, hingewiesen.


Diese Maßnahmen dienen vorrangig der allgemeinen Gesundheitsprävention und dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie der Beschäftigten des Landratsamtes Berchtesgadener Land.


Die Nachverfolgung der Infektionsketten, die Identifizierung von Kontaktpersonen und die Anrufe besorgter Bürgerinnen und Bürger bringen die betroffenen Geschäftsbereiche des Landratsamtes, insbesondere das Gesundheitsamt, an den Rand der Leistungsfähigkeit. Landrat Georg Grabner bittet deshalb wegen der dadurch verursachten Auswirkungen auf Erreichbarkeiten und Bearbeitungszeiten um Verständnis.


Besorgte Bürger werden gebeten, sich bei Fragen zum Coronavirus an die Hotline des Gesundheitsministeriums zu wenden: Telefon +49 9131 6808 5101.


Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist unter der Nummer 116 117 erreichbar.


Bürgertelefon eingerichtet

Im Landratsamt Berchtesgadener Land wurde ein Bürgertelefon eingerichtet.


Bei allgemeinen medizinischen Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes unter Telefon +49 8651 773 801 zur Verfügung.


Bei sonstigen allgemeinen Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus können sich die Bürgerinnen und Bürger unter Telefon +49 8651 773 151 an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgertelefons wenden.


Das Bürgertelefon ist von 8:00 bis 17:00 Uhr erreichbar.


Darüber hinaus sind alle Informationen (inklusive Ansprechpartner im Gesundheitsamt) stets aktuell hier abrufbar.


Informationen für Unternehmen zu wirtschaftlichen Hilfen

Informationen für Unternehmen zu wirtschaftlichen Hilfen des Bundes und des Freistaats Bayern sind über die Berchtesgadener Land Wirtschaftsservice GmbH (BGLW) unter Telefon +49 8654 7750 0 (E-Mail: thomas.birner@berchtesgadener-land.de) erhältlich. Nähere Informationen und Formulare können auf der Website der BGLW abgerufen werden.

 

Bayern ruft Katastrophenfall aus: Veranstaltungsverbote und Betriebsuntersagungen

Die Bayerische Staatsregierung unter Führung von Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat heute aufgrund der Corona-Pandemie ab sofort den Katastrophenfall für ganz Bayern ausgerufen. Damit ist zur Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus eine klare Steuerung mit zentralen Eingriffs- und Durchgriffsmöglichkeiten möglich.


Um die Verbreitung des Virus zu verlangsamen, wurde eine Reihe von Maßnahmen beschlossen. Nähere Informationen sind auf der Seite der Bayerischen Staatsregierung und in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sowie des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (PDF) abrufbar.


Eingeschränkte Besuchsrechte für Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat eingeschränkte Besuchsrechte Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen angeordnet.


Nähere Informationen dazu sind auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege erhältlich.


Informationen zur Schließung von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen

Von Montag, 16. März bis Sonntag, 19. April 2020 wurde ein Betretungsverbot für Kinder in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestätten oder Heilpädagogischen Tagesstätten angeordnet.


Nähere Einzelheiten sind auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus und auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales abzurufen.


WICHTIG:

Die Leitungen der Schulen bzw. Kinderbetreuungseinrichtungen informieren die Eltern direkt mit den entsprechend für die einzelne Einrichtung geltenden Regelungen!


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Wo erhalte ich aktuelle Informationen zum Coronavirus SARS CoV 2?

 

Weitere Informationen zum Schutz vor Infektionskrankheiten sowie aktuelle FAQ zum neuartigen Coronavirus gibt es auf den Internetseiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung:

www.infektionsschutz.de und www.bzga.de


Was sollten Personen tun, die fürchten, sich mit dem neuartigen Coronavirus infiziert zu haben, oder die aus Regionen zurückkehren, in denen es zu Übertragungen kommt?

Beim Auftreten von akuten respiratorischen Symptomen sollten sie die Regeln für richtiges Husten und Niesen sowie eine gute Händehygiene beachten. Im Weiteren sollten Sie telefonisch einen Arzt/Hausarzt kontaktieren. Alle weiteren Informationen, Fragen und Antworten finden Sie auf der Website des Robert-Koch-Instituts


Patientenservice

Bürgerinnen und Bürger mit einschlägigen Symptomen, die ihren Hausarzt außerhalb der Öffnungszeiten oder telefonisch nicht erreichen, können sich an die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns wenden: 

Telefon 116117


Viele weiteren Antworten rund um den Patientenservice finden Sie unter auch auf der offiziellen Website der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB).