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Corona ist noch nicht vorbei

Gesundheit von Mensch & Tier
19. Juni 2020

Vorsicht und Rücksicht sind geboten

Der kontinuierliche Rückgang der Infektionen mit dem Coronavirus hat viele gemeinschaftliche Aktivitäten wieder gestattet, Inbetriebnahmen von Hotels, Gaststätten und sportlichen oder touristischen Einrichtungen ermöglicht. Der Dank gilt hier allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Einrichtungen, wie Gastro- und Hotelleriebetrieben, die durch vorbildliches Verhalten niedrige Infektionszahlen und eine beginnende Rückkehr in die Normalität erreichen ließen. Die aktuell neuen Corona-Fälle im Landkreis zeigen aber: Leichtsinniges oder unbedachtes Verhalten ist unbedingt zu vermeiden. Deshalb ergeht ein dringender Appell an die Vernunft der Bürger, die bestehenden Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln auch weiterhin einzuhalten, um einen erneuten Anstieg der Fallzahlen zu vermeiden.


In dieser Woche wurden zwar weitere Lockerungen der Maßnahmen angekündigt oder bereits umgesetzt, doch mit Blick auf das Wochenende wird darauf hingewiesen: Für die Gastronomie und für Hotels gelten weiterhin die bekannten Hygienevorgaben. Gerade Betreiber von Hotels und Gaststätten sind deshalb angehalten, die nach wie vor gültigen Hygienevorschriften zu beachten – der Schutz der Gesundheit hat unbedingt oberste Priorität. Dieser Hinweis ist auch deshalb wichtig, weil es Einzelfälle im Landkreis gibt, in denen die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten wurden. Das Risiko von weiteren Infektionen sowie erneuten pandemiebedingten Schließungen wird in solchen Situationen in Kauf genommen. Einige Verstöße von Betreibern wurden bereits von Bürgern gemeldet, entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Diese Verfahren werden konsequent verfolgt.


Deshalb wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen: Bei vorsätzlichen Verstößen droht ein empfindliches Bußgeld von mindestens 5.000 Euro. Der Bußgeldregelsatz in Höhe von 5.000 Euro gilt dabei beim vorsätzlichen Erstverstoß, bei weiteren Folgeverstößen oder mehrmaligen Verstößen sind die Regelsätze jeweils zu verdoppeln. Bei mehreren selbstständigen Handlungen zählt jeder Verstoß für sich. Deshalb nochmals ein Appell an die Vernunft der Betreiber und Gäste, die bestehenden Regelungen einzuhalten, Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln wahrzunehmen und so an einer Vermeidung eines Anstiegs von Fallzahlen mitzuwirken.