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Corona-Hygienekonzepte sind für Gaststätten verpflichtend

Bildung, Arbeit & Wirtschaft
05. Juni 2020

Der Rückgang der Infektionen mit dem Coronavirus hat viele Wiederinbetriebnahmen ermöglicht, zum Beispiel in Hotels, Gaststätten, sportlichen und touristischen Einrichtungen. Diese sind aber nur dann zulässig, wenn der Betreiber ein detailliertes Hygienekonzept erstellt hat und die Vorgaben, wie unter anderem die namentliche Erfassung der Gäste, erfüllt. Es droht sonst ein Bußgeld von € 5000.-.

Dem Landratsamt Berchtesgadener Land wurden in den vergangenen Tagen zahlreiche Verstöße gegen die Hygienebestimmungen gemeldet. Es ist zu beachten, dass die 5. Bayerische Maßnahmenverordnung zum Infektionsschutz und auch die Rahmenhygienekonzepte verpflichtend sind. Zunächst muss also vom Betreiber ein individuell abgestimmtes Hygienekonzept erstellt werden. Es ist auf Verlangen dem Landratsamt vorzulegen. In der Regel wird diese Vorlage nur in besonderen Situationen gefordert, beispielsweise wenn es zu einem Infektionsfall gekommen ist.


Dem Betreiber stehen zu dieser Erstellung die Corona-Pandemie Rahmenhygienekonzepte der Ministerien zur Verfügung, zum Beispiel für Gastronomiebetriebe, für Sportstätten oder touristische Dienstleister. Die darin genannten Anforderungen und hygienischen Vorgaben sind unbedingt umzusetzen und einzuhalten. Es handelt sich hier um eine Verpflichtung, nicht nur um Empfehlungen. Ergänzend geben viele Dachverbände Hilfestellungen und haben Musterhygienepläne erstellt, die für viele Betriebe annähernd passen.


Im laufenden Betrieb sind die Hygieneregeln konsequent umzusetzen. Besonders wichtig sind dabei die Mindestabstände von 1,5 Meter und die Mundschutzpflicht, bis der Gast auf seinem Platz sitzt. Auch die Gästeliste muss geführt werden. Hier ist der Wirt gefordert, seinen Gästen den Datenschutz zu versichern. Diese Liste wird vom Gesundheitsamt nur dann gebraucht, wenn es zu einer Infektion gekommen ist und die Kontaktpersonen ermittelt werden müssen. In diesem Fall wird diese Liste besonders wichtig und muss vorliegen.