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Bundesweiter Warntag am 10. September

Sicherheit & Verkehr
25. August 2020

Am 10. September 2020 findet erstmalig ein bundesweiter Warntag statt. Er wird ab 2020 jährlich am jeweils zweiten Donnerstag im September durchgeführt und ergänzt den im Freistaat Bayern bisher ebenfalls im September eines jeden Jahres durchgeführten landesweit einheitlichen Probealarm. Am gemeinsamen Aktionstag von Bund und Ländern werden in ganz Deutschland sämtliche Warnmittel erprobt. Pünktlich um 11:00 Uhr werden zeitgleich in Landkreisen und Kommunen in allen Ländern mit einem Probealarm die Warnmittel, wie beispielsweise Sirenen, ausgelöst.

Um 11:00 Uhr wird eine Probewarnung an alle Warnmultiplikatoren (beispielsweise Rundfunksender, App-Server) geschickt, die am Modularen Warnsystem (MoWaS) des Bundes angeschlossenen sind. Die Warnmultiplikatoren versenden die Probewarnung in ihren Systemen und Programmen an Endgeräte wie Radios und Warn-Apps (zum Beispiel die Warn-App NINA (Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes)), auf denen in der Folge die Warnung vom Nutzer gelesen, gehört oder wahrgenommen werden kann. Parallel werden auf Ebene der Länder, in den Landkreisen und in den Kommunen verfügbare kommunale Warnmittel - im Landkreis Berchtesgadener Land zum Beispiel die Zivilschutz-Sirenen im Stadtgebiet von Bad Reichenhall - ausgelöst. Hierzu sendet die BBK-Nationale Warnzentrale eine Warnmeldung für das gesamte Bundesgebiet, um 11:20 Uhr schließlich eine Entwarnung (nicht allerdings für die Zivilschutz-Sirenen von Bad Reichenhall).


Der bundesweite Warntag und die Probewarnung haben zum Ziel, die Bevölkerung für das Thema Warnung zu sensibilisieren, Funktion und Ablauf der Warnung besser verständlich zu machen und auf die verfügbaren Warnmittel (wie Sirenen, Warn-Apps, digitale Werbeflächen) aufmerksam zu machen. Der bundesweite Warntag soll dazu beitragen, das Wissen um die Warnung in Notlagen zu erhöhen und damit die Selbstschutzfähigkeit zu unterstützen. Auch die nun bundesweit einheitlichen Sirenensignale sollen bekannter werden.


Der bundesweite Warntag wird von Bund und Ländern in Abstimmung mit kommunalen Vertreterinnen und Vertretern gemeinsam vorbereitet. Zuständig sind auf Bundesebene das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), auf der Ebene der Länder die jeweiligen Innenministerien und auf der Ebene der Kommunen in der Regel die für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden, im Berchtesgadener Land somit das Landratsamt Berchtesgadener Land.


Weiter Informationen zum Warntag 2020 sind hier abrufbar.