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Biosphärenregion: Wieder Biosphären-Obstbäume für das Berchtesgadener Land

Umwelt & Natur
12. September 2019

Trägerverein Biosphärenregion Berchtesgadener Land startet Teilnahmeaufruf zur fünften Pflanzaktion im Frühjahr 2020

Der Trägerverein Biosphärenregion Berchtesgadener Land e.V. führt im Frühjahr 2020 wieder das Projekt „Biosphären-Obstbäume“ durch. Seit 2015 wurden so rund 2000 Obstbäume gepflanzt. Mit der fünften Biosphären-Obstbaum-Aktion tragen der Trägerverein zusammen mit seinen Projektpartnern Verwaltungsstelle der Biosphärenregion, dem Landschaftspflegeverband Biosphärenregion Berchtesgadener Land e.V. und der unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Berchtesgadener Land erheblich zum Erhalt der Kulturlandschaft und der Förderung der Biodiversität im Berchtesgadener Land bei.

Der Trägervereinsvorsitzende Landrat Georg Grabner erläutert: „Mit dieser tollen Aktion ermöglichen wir den Grundstückseigentümern bestehende Obstbaumwiesen aufzufrischen oder neu anzulegen. Damit fördern wir nicht nur die regionale Biodiversität, sondern leisten zusätzlich auch einen wichtigen Beitrag, um das Verschwinden von Streuobstwiesen aus unserem Landschaftsbild zu verhindern.“

An der Aktion, die der Freistaat Bayern aus Finanzmitteln der Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinie (LNPR) mitfördert, können Eigentümer von geeigneten Flächen zur Ergänzung, Reaktivierung und Neuanlage von Streuobstwiesen teilnehmen. Dabei werden fünf Obstbäume inkl. Holzstützpfählen, Verbissschutz und Wühlmauskörben unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die Materialausgabe findet voraussichtlich im April 2020 statt.

Eine Anmeldung zur Teilnahme an der Pflanzaktion ist zwingend notwendig und bis spätestens 31. Oktober 2019 bei der Verwaltungsstelle der Biosphärenregion unter der Telefonnummer 0049 8654 30946 15 oder per E-Mail an sabine.pinterits@reg-ob.bayern.de oder beim Kreisfachberater für Gartenbau und Landschaftspflege Josef Stein unter der Telefonnummer 0049 8651 773 853 oder per E-Mail an josef.stein@lra-bgl.de möglich. Hier können auch nähere Informationen eingeholt werden.

Voraussetzung für eine Förderung ist eine geeignete Wiese im Außenbereich, für die das Einverständnis des Eigentümers vorliegt. Einzelbäume werden nicht gefördert, es müssen fünf Bäume in einer Gruppe gepflanzt werden. Die Maßnahme muss freiwillig sein, Ausgleichsflächen o. ä. können nicht gefördert werden. Es besteht außerdem eine Zweckbindungsfrist von 5 Jahren, in denen für eine dauerhafte Erhaltung der Obstbäume zu sorgen und während der eine anderweitige Förderung (z. B. durch Agrarumweltprogramme) nicht möglich ist.

Weitere Informationen können auch auf der Homepage der Biosphärenregion Berchtesgadener Land unter www.brbgl.de abgerufen werden.