Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


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Landratsamt Berchtesgadener Land
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83435 Bad Reichenhall

 

Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht

Jugend, Familie & Soziales
09. Dezember 2014

Bei der Betreuungsstelle des Landratsamtes Berchtesgadener Land gehen vermehrt Anfragen besorgter Bürger ein. Sie beziehen sich auf Äußerungen Dritter bzgl. der Notwendigkeit der Erteilung einer Betreuungsverfügung an Stelle einer Vorsorgevollmacht. Wir weisen diesbezüglich darauf hin, dass es sich bei den beiden Arten von Verfügungen um unterschiedliche Vorsorgevarianten handelt.

Jeder geschäftsfähige Erwachsene kann mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht (PDF) oder “Vollmacht“ eine Vertrauensperson bestimmen, die ihn im Notfall vertritt. Dieser Bevollmächtigte handelt im Vertretungsfall eigenverantwortlich und unterliegt nicht der Kontrolle durch das Amtsgericht. Aus diesem Grund sollte für diese verantwortungsvolle Tätigkeit tatsächlich nur ein enger Angehöriger oder Vertrauter gewählt werden.


Mittels einer sogenannten Betreuungsverfügung (PDF) kann man eine Person bestimmen, die im Notfall (z.B. Unfall, Schlaganfall, Demenz) vom Amtsgericht zum rechtlichen Vertreter (Betreuer) ernannt werden soll. Dieser “Betreuer“ ist im Betreuungsverfahren verpflichtet, dem Amtsgericht regelmäßig Rechenschaft zu leisten und benötigt für bestimmte Rechtsgeschäfte die Genehmigung des Gerichts.


Diese Kontrollen möchten die meisten Menschen ihren Partnern, Kindern o.ä. in der Regel ersparen und entscheiden sich aus diesem Grund für die Erteilung einer Vorsorgevollmacht.


Auskünfte zu diesem Thema erhalten sie bei der Betreuungsstelle im Landratsamt unter Telefon +49 8651 773 441.