Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


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Berichtigung zu den Leerungsintervallen der Restmülltonne im Zuge der Einführung der Biomülltonne

Umwelt & Natur
30. Juni 2016

Ausschuss für Umweltfragen und Energie empfiehlt Einführung der Biotonne und Rückübertragung abfallwirtschaftlicher Aufgaben an den Landkreis

Aufgrund der aktuellen Berichterstattung über die Sitzung des Ausschuss für Umweltfragen und Energie des Landkreises Berchtesgadener Land am 28. Juni, in der über die zukünftigen Leerungsintervalle der Restmülltonnen missverständlich berichtet wurde, stellt das Landratsamt Berchtesgadener Land klar:


Die Bürgerinnen und Bürger haben mit der Einführung der Biomülltonne die Wahlmöglichkeit zwischen einer 4-wöchigen und einer 2-wöchigen Leerung der Restmülltonne sowie einer sogenannten „Saisontonne“, die sogar wöchentlich geleert wird. Für die Biotonne, die zweiwöchig und in der warmen Jahreszeit von Mai bis September wöchentlich geleert wird, wird keine zusätzliche Gebühr erhoben, die Kosten sind in die jeweilige Leistungsgebühr einkalkuliert.


Der Ausschuss für Umweltfragen und Energie des Landkreises Berchtesgadener Land hat die flächendeckende Einführung der Biotonne empfohlen. Der Kreistag des Landkreises trifft am 22. Juli 2016 die endgültige Entscheidung. Die Biotonne soll ab Herbst 2017 eingeführt werden.


In einem zweiten Schritt sollen die abfallwirtschaftlichen Aufgaben, die jetzt noch bei den kreisangehörigen Städten, Märkten und Gemeinden angesiedelt sind (Müllabfuhr, Wertstoffhöfe),  schrittweise an den Landkreis übergehen.


Der Landkreis wird für alle zu bewältigenden Aufgaben die Müllgebühr kalkulieren, die sich in eine Grundgebühr und eine Leistungsgebühr gliedern wird. Mit der Grundgebühr sind alle Fixkosten abgedeckt, mit der Leistungsgebühr wird die Anzahl der Leerungen des Restmülls bezahlt.


Im Herbst 2016 erhalten die Bürgerinnen und Bürger ein Schreiben mit allen wichtigen Informationen zur weiteren Vorgehensweise.


Für Rückfragen steht Ihnen der Fachbereich Kommunale Abfallwirtschaft gerne und jederzeit zur Verfügung (Telefon-Nummer: +49 8651 773 503 oder +49 8651 773 502).