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Auswirkungen der aktuellen Änderung der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Gesundheit von Mensch & Tier
17. Oktober 2020

Weitere Einschränkungen durch die heutige Ministeriumsverordnung – besondere Regeln für Landkreise mit hohen Infektionszahlen

Die gestern von Ministerpräsident Markus Söder angekündigte Aktualisierung der Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung tritt nun ab heute in Kraft. Damit ergeben sich auch für das Berchtesgadener Land neue Maßnahmen und Einschränkungen aufgrund der massiv gestiegenen Infektionszahlen im Landkreis: Für Landkreise mit hohen Infektionszahlen gelten dabei engere Bestimmungen. Das bedeutet, dass dort, wo die Siebte Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung strengere Maßnahmen als die seit Mittwoch gültige Allgemeinverfügung des Berchtesgadener Landes vorsieht, diese nun ausschlaggebend und einzuhalten sind.


Somit ergeben sich mit der Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (7. BayIfSMV) unter anderem folgende wichtige Maßnahmen für das Berchtesgadener Land wie:

Maskenpflicht ist nun Vorschrift bei Tagungen und Kongressen, in Theatern, Konzerthäusern und sonstigen Bühnen sowie in Kinos am Platz sowie für Zuschauer bei Sportveranstaltungen. Ebenso gilt eine Maskenpflicht auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden sowie von Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten und sonstigen öffentlich zugänglichen Gebäuden.


Maskenpflicht im Unterricht: Die 7. BayIfSMV sieht nun vor, dass auch Grundschüler der Klassen 1 mit 4 während des Unterrichts Masken zu tragen haben. Diese Regelung gilt ab sofort, also bereits für den Unterricht am Montag.


Private Feste und Feiern, wie Hochzeiten oder Geburtstage, der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und die Zusammenkünfte in privat genutzten Räumen oder auf privat genutzten Grundstücken können mit der 7. BayIfSMV nur mehr mit Angehörigen zweier Hausstände oder maximal 5 Personen durchgeführt werden. Dabei wird nicht mehr unterschieden zwischen außerhalb oder innerhalb der Räumlichkeiten. Auch diese Maßnahme gilt ab sofort.


Ebenso die Sperrzeiten für die Gastronomie und den Ausschank für Alkohol: Sie sind ab sofort auf 22:00 bis 6:00 Uhr festgelegt. Dies betrifft auch Tankstellen und insbesondere Lieferdienste.


Mit der Aktualisierung der 7. BayIfSMV wird auch eine Anpassung der Allgemeinverfügung des Landkreises Berchtesgadener Land notwendig. Diese notwendigen Änderungen werden unverzüglich bearbeitet und an die aktuelle Rechtslage angepasst.


Die gesamte Aktualisierung der Verordnung (7. BayIfSMV) ist auf der Website des Gesundheitsministeriums einzusehen unter: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-588/