Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


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Außengastronomie ab Freitag geöffnet

Gesundheit von Mensch & Tier
12. Mai 2021

Kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Besuch von Theatern und Kinos mit Test möglich

Die Außengastronomie im Berchtesgadener Land kann ab Freitag, 14. Mai 2021, öffnen. Die Zustimmung hierzu hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege nun erteilt. Das Landratsamt Berchtesgadener Land gibt die entsprechenden Regelungen im Amtsblatt bekannt.


Das Landratsamt Berchtesgadener Land hat die Genehmigung zu weiteren Lockerungen der Corona-Maßnahmen bereits am Montag beantragt und um eine Öffnungsmöglichkeit ab Donnerstag, 13. Mai, gebeten. „Aufgrund der besonderen Situation im Berchtesgadener Land – der Landkreis lag bereits am vergangenen Donnerstag mit dem vom RKI veröffentlichten Inzidenzwert von 100,1 nur knapp über dem Grenzwert und konnte seither stark sinkende Zahlen verzeichnen – haben wir versucht, von den Entscheidungsträgern im Bayerischen Staatsministerium die Genehmigung für eine Öffnung bereits für Donnerstag zu erhalten. Leider war eine frühere Lockerung letztlich nicht möglich“, informiert Landrat Bernhard Kern über die Entscheidung des Ministeriums.


Anders als bei den weiteren Lockerungen wie der nächtlichen Ausgangsperre ist entsprechend der Vorgaben von Seiten des Staatsministeriums für die Öffnungen in der Außengastronomie, etc. eine Öffnung erst am achten Tag vorgesehen. Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde kann die Öffnungen nur im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege bekannt geben. Eine Lockerung ohne diese Zustimmung ist nicht möglich.


Ab Freitag, 14. Mai 2021, gelten damit im Berchtesgadener Land folgende Lockerungen:

  • die Öffnung der Außengastronomie für Besucher mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung; Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest oder Selbsttest oder ein vor höchstens 48 Stunden vorgenommener PCR-Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Ergebnis der Tischgäste erforderlich.
  • die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos für Besucherinnen und Besucher mit einem Testnachweis (wie oben dargestellt);
  • kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen Testnachweis entsprechend der genannten Regularien verfügen


Rahmenkonzepte der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege zum Download: