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Aufstallungspflicht für Geflügel im Landkreis Berchtesgadener Land aufgehoben

Gesundheit von Mensch & Tier
30. April 2021

Aufgrund einer aktuellen Risikobewertung des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zum Geflügelpestgeschehen in Bayern wird die Verpflichtung zur Aufstallung von Geflügel im gesamten Landkreis Berchtesgadener Land aufgehoben.

Da Wildvögel immer noch ein Reservoir für den Erreger der Geflügelpest darstellen können, gelten weiterhin die erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen auch in Kleinbetrieben. So muss der Besuch von fremden Personen im Geflügelstall auf das absolut notwendige Maß beschränkt werden. Im Stall muss auch vom Halter nur für diesen Zweck bestimmte Kleidung, insbesondere Stallschuhe, getragen werden, um das Virus nicht durch die Straßenkleidung in den Stall einzubringen. Vor Arbeiten im Stall sollten die Hände gewaschen werden. Wildvögel sollten von den Haltungen bestmöglich ferngehalten werden, indem ihnen von Geflügelhaltern kein Futter angeboten wird. Die eigenen Tiere sollten nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Weiterhin sollte das Geflügel nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Auch Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, sollte für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.


Da es in der Umgebung des Landkreises Berchtesgadener Land auch Ausbrüche in Hausgeflügelbeständen gab, bleiben Märkte und Ausstellungen derzeit noch verboten.


Die Geflügelpest hat sich seit Herbst 2020 bundesweit ausgebreitet. In Deutschland sind über 1.400 Fälle von Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Insgesamt wurden in Bayern seitdem 57 Fälle bei Wildvögeln und 12 in Haus-/Nutzgeflügelbeständen nachgewiesen (Stand: 27.04.2021).


Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte dennoch vermieden und tot aufgefundene Wildvögel nicht berührt oder bewegt werden.


Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sind auf der Seite des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort "Geflügelpest" verfügbar. Geflügel und Eier können weiterhin ohne Einschränkung gekauft und verzehrt werden. Diese Lebensmittel sollen wie sonst auch stets gut erhitzt und durchgegart werden.