Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


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Änderungen im Betreuungsrecht

Jugend, Familie & Soziales
14. März 2017

Patientenverfügung und Vollmacht konkretisieren

Die Betreuungsstelle im Landratsamt Berchtesgadener Land weist auf aktuelle Änderungen/Ergänzungen in den Vordrucken des Bayerischen Justizministeriums für Patientenverfügung und Vollmachten hin.


Nachdem der Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr eine Patientenverfügung für nicht konkret genug erachtete, wurde der bisher vom Justizministerium empfohlene Vordruck um “bestimmte“ Maßnahmen ergänzt. Es wird daher empfohlen, bereits vorhandene Patientenverfügungen nach der Beschreibung: “Die Unterlassung lebenserhaltender Maßnahmen, die nur den Todeseintritt verzögern und dadurch mögliches Leiden unnötig verlängern würden“ um die folgende Konkretisierung zu ergänzen: “wie z. B. maschinelle Beatmung, Dialyse oder Operationen. Bereits eingeleitete Maßnahmen sind zu beenden.“ Grundsätzlich behalten “alte“ eher allgemein formulierte Patientenverfügungen ihre Wirksamkeit, bergen jedoch das Risiko, dass der eigentliche Wille des Patienten falsch ausgelegt wird.


Im Formular “Vollmacht“ hat es eine Ergänzung im Bereich der “Post, Telekommunikation und digitale Medien“ gegeben, die für Menschen ohne Computer, Smartphone, etc. nicht wichtig ist. Für alle Bürger, die über diese Medien verfügen, wird die Ergänzung der bestehenden Vollmachten um diese Absätze empfohlen.   Nach Ergänzung der Formulare sollten Datum und Unterschrift unter dem entsprechenden Absatz angebracht werden.


In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Erstellung einer Vollmacht allen Bürgern ab Beginn der Volljährigkeit dazu dient, eine im Fall eines Unfalls oder einer Krankheit gerichtlich angeordnete Betreuung zu vermeiden. Die Vollmacht empfiehlt sich daher bereits ab einem Alter von 18 Jahren.


Aktuelle Formulare können auf der Internet-Seite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz oder auf der Seite des Landratsamts hier bei “Formulare“ ausgedruckt werden. Außerdem stellen diese Vordrucke sowohl die Betreuungsstelle des Landratsamtes Berchtesgadener Land (Telefon 08651 / 773-441, -440, -439) als auch die jeweilige Gemeinde-, Markt- bzw. Stadtverwaltung (Sozialamt, Bürgerbüro, o.ä.) zur Verfügung.