Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail.


Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land
Salzburger Str. 64
83435 Bad Reichenhall

 

Änderungen des Glücksspielstaatsvertrag 2021

Sicherheit & Verkehr
02. Juli 2021

Anschluss an das Spielersperrsystem OASIS

Das Landratsamt informiert, dass mit Inkrafttreten des Staatsvertrages zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 – GlüStV 2021) erstmals u. a. auch Spielhallen sowie Gaststätten, soweit sie Geld- oder Warenspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit bereithalten, zum Anschluss an das zentrale, spielformübergreifende Spielersperrsystem OASIS verpflichtet sind.


Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 trifft umfangreiche Regelungen zu einem zentralen, spielformübergreifenden Sperrsystem, das zum Schutz der Spieler und zur Bekämpfung der Glücksspielsucht unterhalten wird.


Seit 1. Juli 2021 besteht daher eine Pflicht zum Anschluss an die zentrale Spielersperrdatei. Diese besteht auch bei Geld- und Warenspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit, die in Spielhallen, Gaststätten (Schank und Speisewirtschaften und Beherbergungsbetriebe) und Wettannahmestellen der Buchmacher, soweit sie Geld- oder Warenspielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten bereithalten, aufgestellt werden.


Mit der Verpflichtung zum Anschluss an die zentrale Sperrdatei gehen für Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen eine Vielzahl von Pflichten einher. Im Einzelnen sind insbesondere zu nennen:

  • Durchführung einer Identitätskontrolle und eines Abgleiches mit der Sperrdatei, in Spielhallen bei jedem Betreten und im Übrigen, z. B. in Gaststätten, vor dem ersten Spiel während eines Aufenthalts
  • Sicherstellung, dass gesperrte Spieler nicht an Glücksspielen teilnehmen
  • Verbot, auf einen gesperrten Spieler einzuwirken, einen Antrag auf Entsperrung zu stellen oder Vorteile wie Boni oder Rabatte für Spieler zu gewähren, deren Spielersperre aufgehoben worden ist
  • Sperrung von Personen, die dies beantragen (Selbstsperre) oder von denen aufgrund Wahrnehmung des Personals oder aufgrund von Meldungen Dritter oder aufgrund sonstiger ähnlicher Anhaltspunkte angenommen werden muss, dass sie spielsuchtgefährdet oder überschuldet sind, ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen oder Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen oder Vermögen stehen (Fremdsperre)
  • Eintragung der für eine Sperre erforderlichen Daten in die Sperrdatei
  • Mitteilung der Eintragung einer Sperre an den Betroffenen
  • Aufbewahrung von Sperranträgen bei Selbstsperren und aller bei Fremdsperren anfallenden Unterlagen; bei Geschäftsaufgabe, Fusionen, Insolvenz oder Vorliegen sonstiger Gründe, die die weitere Aufbewahrung unmöglich machen, Weitergabe der Unterlagen an die für die Führung der Sperrdatei zuständige Behörde


Bei Geld- und Warenspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit, die in Spielhallen oder in Gaststätten aufgestellt sind, obliegt die Erfüllung dieser Pflichten – jeweils soweit ihre Einflussnahmemöglichkeit auf den Betriebsablauf reicht – bei Personenverschiedenheit sowohl dem Automatenaufsteller als auch dem Betreiber der Örtlichkeit, an dem die Aufstellung erfolgt, also beispielsweise dem Gastwirt oder dem Spielhallenbetreiber.


Mit der Errichtung und Unterhaltung des Spielersperrsystems OASIS ist das Land Hessen, vertreten durch das Regierungspräsidium Darmstadt, beauftragt. Dieses stellt auf seiner Website unter https://rp-darmstadt.hessen.de/sicherheit/glücksspiel/spielersperrsystem-oasis nähere Informationen zum Anschluss und zu technischen Fragen bereit. Seit 1. Juli 2021 wird auf der dortigen Website ein Onlineformular zur Registrierung zum Anschluss an das OASIS Spielersperrsystem für alle Veranstalter/Automatenaufsteller bereitgestellt.


Da vor diesem Hintergrund absehbar ist, dass ein Anschluss an OASIS und die Umsetzung der genannten Pflichten zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Glücksspielstaatsvertrages 2021 noch nicht vollumfänglich möglich ist, wird eine Übergangsregelung geschaffen. Die Übergangsregelung stellt klar, dass Spielhallen und Gaststätten die Geld- oder Warenspielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten bereithalten, von der Pflicht zum Anschluss an OASIS und von der Erfüllung der Verpflichtungen befreit sind, solange und soweit dies technisch noch nicht möglich ist. Längstens gilt diese Befreiung bis zum Ablauf des 30. Juni 2022, da zu erwarten ist, dass bis dahin ein Anschluss möglich ist.


Die Übergangsregelung befreit aber von der Erfüllung dieser Verpflichtungen nur, soweit der Anschluss und die Erfüllung dieser Pflichten technisch noch nicht möglich sind. Unberührt bleibt die Verpflichtung, bereits mögliche Vorbereitungsmaßnahmen zu ergreifen und insbesondere ab sofort einen Antrag beim Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen.