Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


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Änderung der Corona-Maßnahmen ab 23. August

Gesundheit von Mensch & Tier
22. August 2021

7-Tage-Inzidenz des Landkreises Berchtesgadener Land drei Tage in Folge über 50

Das Landratsamt Berchtesgadener Land informiert, dass der Landkreis am gestrigen Samstag, 21. August 2021, mit einer Inzidenz von 64,2 den dritten Tag in Folge den vom Freistaat Bayern festgelegten Grenzwert der 7-Tage-Inzidenz von 50 überschritten hat. Das Landratsamt hat die entsprechende Bekanntmachung gemäß der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) am heutigen Sonntag, 22. August 2021, im Amtsblatt bekannt gemacht. Damit gelten ab dem morgigen Montag, 23. August 2021, die vom Freistaat Bayern festgesetzten Corona-Maßnahmen entsprechend den Vorgaben für eine 7-Tage-Inzidenz von über 50.


In der 13. BayIfSMV ist festgelegt, dass in Landkreisen und Kreisfreien Städten, die an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz von 50 überschreiten, zusätzliche Corona-Maßnahmen in Kraft treten müssen. Gemäß dieser Verordnung gilt somit ab dem morgigen Montag in vielen Bereichen, etwa der Gastronomie, bei Feierlichkeiten oder kulturellen Veranstaltungen, wieder eine Testpflicht. Auch in Vermieterbetrieben müssen Gäste während des Aufenthalts weitere Corona-Testungen vornehmen. Ausgenommen sind auch weiterhin vollständig geimpfte oder genesene Personen. Als negativer Corona-Test gilt ein höchstens 24 Stunden zuvor vorgenommener POC-Antigentest, Selbsttest oder PCR-Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2.


Geändert werden auch die Kontaktbeschränkungen: Treffen sind ab Montag zwischen Angehörigen des eigenen Hausstands und zusätzlich Angehörigen zweier weiterer Hausstände erlaubt, höchstens aber 10 Personen. Kinder unter 14 Jahren sowie vollständig Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt.


Vorgaben zur Umsetzung der in der Bund-Länder-Konferenz am 10. August 2021 festgelegten Regelungen für eine 7-Tage-Inzidenz über 35 liegen dem Landratsamt aktuell noch nicht vor. Es gelten daher die aktuellen Bestimmungen gemäß der 13. BayIfSMV. Sobald weitere Informationen vorliegen, wird das Landratsamt entsprechend informieren.


Genaue Informationen zu den geänderten Regelungen sind hier aufgelistet.