Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


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Abfallgebühren: Landkreis versendet Gebührenbescheide

Umwelt & Natur
22. August 2019

Seit 1. April hat der Landkreis Berchtesgadener Land von den Gemeinden die Aufgaben der Kommunalen Abfallwirtschaft übernommen und die getrennte Erfassung von Bioabfall eingeführt. Die Umstellung umfasste unter anderem den Austausch der Restabfalltonnen für rund 58.000 Haushalte und die Neuaufstellung von Bioabfalltonnen. Auch die Gebührenabrechnung erfolgt nunmehr über den Landkreis. Alle entsorgungspflichtigen Grundstückseigentümer erhalten dazu in den nächsten Tagen einen individuellen Gebührenbescheid des Landratsamtes.

Die Abfall-Gebührenabrechnung umfasst dabei den gesamten Abrechnungszeitraum 2019 seit Übernahme der Abfallwirtschaft durch den Landkreis, das heißt vom 01.04.2019 bis 31.12.2019. Die Gebühren wurden auf Basis der Abfall-Gebührensatzung des Landkreises Berchtesgadener Land errechnet. Die Fälligkeit der Gebühren wurde einheitlich auf den 01.10.2019 festgelegt. In den künftigen Jahren werden die jeweiligen Beträge zum 01.04. und zum 01.10. fällig. Die fälligen Beträge (auch für die Folgejahre - basierend auf den aufgestellten Tonnenkombinationen) sind jeweils unter „B: Zahlungstermine“ genannt.


Soweit gültige SEPA-Mandate zur Abbuchung der Gebühren beim Landratsamt eingereicht wurden, werden die Zahlungsbeträge abgebucht. Dies geht aus dem jeweiligen Gebührenbescheid hervor („Der Betrag wird von Ihrem Konto XXX … abgebucht.“).


Sollte erst in den letzten Tagen noch ein SEPA-Mandat eingereicht worden sein, auf dem Bescheid jedoch zur Überweisung aufgefordert werden, so konnte das SEPA-Mandat für diese Abbuchung nicht mehr rechtzeitig berücksichtigt werden. In diesen Fällen wird um Überweisung des gesamten Betrages auf das Konto der Kommunalen Abfallwirtschaft bei der 

Sparkasse Berchtesgadener Land
IBAN: DE20 7105 0000 0000 0000 83
BIC: BY LA DE M1 BGL

gebeten. Ein erneutes SEPA-Mandat ist dann nicht mehr erforderlich.


In allen anderen Fällen ist eine Aufforderung im Bescheid enthalten, den fälligen Betrag rechtzeitig zum Fälligkeitstermin unter Angabe der Objektnummer auf das oben genannte Konto zu überweisen. Es liegt dann auch ein entsprechender SEPA-Mandat-Vordruck bei, der für künftige Abbuchungen ausgefüllt zurückgesendet werden kann.


Wichtiger Hinweis, wenn Tonnenänderungen (Behältergröße) beantragt, aber noch nicht durchgeführt wurden:

Alle bislang eingegangenen und noch nicht ausgeführten Behälteränderungen sind im Bescheid nicht berücksichtigt! Die bisherige Tonnenkombination wird hier bis 31.12.2019 in Rechnung gestellt und ist auch Basis für die 2020 fälligen Beträge. Eine entsprechende Bescheid-Änderung, und somit auch gebührenrechtliche Berücksichtigung, ergeht erst nach der tatsächlichen Aufstellung bzw. dem tatsächlichen Abzug der jeweiligen Gefäße. Dies kann aufgrund der nach wie vor sehr hohen Anzahl an Behälteränderungsanträgen noch einige Zeit in Anspruch nehmen.


Das Landratsamt Berchtesgadener Land – Kommunale Abfallwirtschaft – arbeitet zusammen mit dem beauftragten Entsorger mit Hochdruck am zügigen Austausch der Tonnen, bittet aber gleichzeitig für mögliche Verzögerungen um Verständnis.