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7-Tage-Inzidenz an fünf Tagen in Folge unter 100: Erleichterungen treten ab 13. Mai in Kraft

Gesundheit von Mensch & Tier
11. Mai 2021

Der 7-Tage-Inzidenz-Wert für das Berchtesgadener Land liegt seit fünf Tagen in Folge unter dem Wert von 100. Das Landratsamt Berchtesgadener Land hat dazu am heutigen Dienstag die Bekanntmachung im Amtsblatt veröffentlicht. Ab Donnerstag, 13. Mai 2021, gelten die Regelungen entsprechend der Zwölften. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) für die 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100.

Folgende Regelungen gelten ab Donnerstag, 13. Mai 2021:

  • Die nächtliche Ausgangssperre entfällt.
  • Kontaktbeschränkung: Treffen zwischen zwei Hausständen sind erlaubt, dabei darf die Maximalzahl von fünf Personen nicht überschritten werden. Geimpfte/Genesene sowie Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit.
  • Einkaufen: „Click & Meet“ ist ohne Vorliegen eines negativen Corona-Testergebnisses erlaubt. Gartenmärkte, Blumenläden und Buchhandlungen bleiben wie zuvor geöffnet.
  • Dienstleistungen: Auch bei Friseuren und Fußpflege entfällt die Testpflicht. Seit 10. Mai dürfen körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetikbehandlungen und Massagen wieder angeboten werden. Bei körperfernen Dienstleistern ändert sich nichts.
  • Schulen und KiTas: In der Grundschule ist wieder Präsenzunterricht gestattet, allerdings mit einer Testpflicht für die Schüler. Alle anderen Schularten gehen in den Präsenzunterricht bzw. in den Wechselunterricht, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Hier müssen ebenfalls alle Schüler mindestens zweimal pro Woche einen Corona-Test machen. Kindertageseinrichtungen dürfen in festen Gruppen wieder öffnen (eingeschränkter Regelbetrieb).
  • Kultur: Museen, Zoos und botanische Gärten dürfen öffnen.
  • Sport: Im Freien dürfen Kinder unter 14 Jahren in Gruppen bis zu 20 Kindern kontaktfreien Sport ausüben. Erwachsene dürfen kontaktfreien Sport mit dem eigenen Hausstand sowie einem weiteren Hausstand betreiben, maximal darf man dabei zu fünft sein.


Bezüglich der weiteren Öffnungen der Außengastronomie, etc. hat das Landratsamt einen entsprechenden Antrag gestellt, der dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zur Entscheidung vorliegt. Das Landratsamt hofft auf eine baldige Entscheidung und informiert, sobald diese vorliegt.


Zur Erinnerung

Seit Montag, 10. Mai 2021, gilt in Bayern folgende Regelung: Wird in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz von 100 nicht überschritten und erscheint die Entwicklung des Infektionsgeschehens stabil oder rückläufig, so kann die zuständige Kreisverwaltungsbehörde im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege und nach Maßgabe von Rahmenkonzepten, die von den zuständigen Staatsministerien im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege bekanntgemacht werden und in denen die erforderlichen Schutz- und Hygienemaßnahmen festzulegen sind, folgende weitere Öffnungen zulassen:

  • Öffnung der Außengastronomie
  • Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos
  • kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel


Das heißt, die Lockerungen treten nicht automatisch in Kraft, sondern erst nach entsprechender Bekanntmachung durch das Landratsamt, wenn die Zulassung dieser Lockerungen durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege sein Einvernehmen erteilt.