Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:
Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall
Folgende Regelungen gelten ab Donnerstag, 13. Mai 2021:
Bezüglich der weiteren Öffnungen der Außengastronomie, etc. hat das Landratsamt einen entsprechenden Antrag gestellt, der dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zur Entscheidung vorliegt. Das Landratsamt hofft auf eine baldige Entscheidung und informiert, sobald diese vorliegt.
Zur Erinnerung
Seit Montag, 10. Mai 2021, gilt in Bayern folgende Regelung: Wird in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz von 100 nicht überschritten und erscheint die Entwicklung des Infektionsgeschehens stabil oder rückläufig, so kann die zuständige Kreisverwaltungsbehörde im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege und nach Maßgabe von Rahmenkonzepten, die von den zuständigen Staatsministerien im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege bekanntgemacht werden und in denen die erforderlichen Schutz- und Hygienemaßnahmen festzulegen sind, folgende weitere Öffnungen zulassen:
Das heißt, die Lockerungen treten nicht automatisch in Kraft, sondern erst nach entsprechender Bekanntmachung durch das Landratsamt, wenn die Zulassung dieser Lockerungen durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege sein Einvernehmen erteilt.