Die Bayerischen Staatsministerien haben die am häufigsten gestellten Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus (inkl. Fragen zur Einreisequarantäne-Verordnung) zusammengefasst:
Informationen zu Reisebeschränkungen/Grenzkontrollen gibt es auch auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/coronavirus-faqs.html#doc13738352bodyText3 (inkl. Ausnahmen von den Einreisebeschränkungen - aus Tschechien und Österreich).
Das Robert-Koch-Institut (RKI) gibt unter RKI - Coronavirus SARS-CoV-2 - Information zur Anerkennung von diagnostischen Tests auf SARS-CoV-2 bei Einreise aus einem Risikogebiet nach Deutschland "Information zur Anerkennung von diagnostischen Tests auf SARS-CoV-2 bei Einreise aus einem Risikogebiet nach Deutschland", unter anderem welche Testart (PCR-Test, Schnelltest) zur Verkürzung einer Qurarantänepflicht erforderlich ist.
Zum Thema Corona-Krise und Wirtschaft (ehemals Positivliste) hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege die am häufigsten gestellten Fragen unter folgendem Link zusammengefasst: https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/12/faq_corona_krise_und_wirtschaft_20201215.pdf
Wenn der 7-Tage-Inzidenz-Wer in einem Landkreis sieben Tage in Folge unter dem Wert von 100 liegt, entfällt die nächtliche Ausgangssperre von 22:00 bis 5:00 Uhr.
Das bedeutet, dass kein triftiger Grund mehr benötigt wird, um sich nachts draußen aufzuhalten.
Steigt die Inzidenz über 100, tritt die nächtliche Ausgangssperre zwischen 22:00 und 5:00 Uhr wieder in Kraft.
Sofern der 7-Tage-Inzidenzwert unter 100 liegt, findet Präsenz- bzw. Wechselunterricht statt. Sollte der Wert über 100 steigen, findet an diesem Tag noch Präsenz- bzw. Wechselunterricht statt.
Das Landratsamt als zuständige Kreisverwaltungsbehörde hat die Möglichkeit, die Entscheidung über die Schließung auf den nächsten Tag zu verschieben, wenn zu erwarten ist, dass der Inzidenzwert an diesem Tag wieder unter den Wert von 100 sinkt. Bleibt der Inzidenzwert am nächsten Tag auch noch über 100, wird das Landratsamt die entsprechende Bekanntmachung veröffentlichen, sodass dann am darauffolgenden Tag die Schulen und Kitas schließen müssen.
Die Bekanntmachung, ob jeweils am nächsten Tag der Unterricht als Präsenz-/Wechsel- oder Distanzunterricht stattfindet, erfolgt dann ab ca. 10:00 Uhr über die Website des Staatlichen Schulamts oder über die jeweilige Schulleitung.
Dies gilt für
Für Kindertageseinrichtungen gilt diese Regelung analog.
Für Abiturientinnen und Abiturienten, für die 2021 Abschlussprüfungen durchgeführt werden, sowie für Schülerinnen und Schüler beruflicher Schulen, bei denen zeitnah Abschlussprüfungen stattfinden, ist Präsenzunterricht zugelassen.
Nein. Eine Impfpflicht gibt es in Deutschland grundsätzlich nicht. Davon ausgenommen ist nur die von der der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlene Masern-Impfung, die seit dem 1. März 2020 bei allen Kindern ab dem ersten Geburtstag beim Eintritt in den Kindergarten oder die Schule vorgewiesen werden muss.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat mit Wirkung vom 15. Dezember 2020 in einer Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV) - PDF - die Reihenfolge (Priorisierung) geregelt, in der die Schutzimpfung gegen das Coronavirus zu erfolgen hat.
Dabei wurden verschiedene Gruppen gebildet. In der Gruppe der höchsten Priorität befinden sich:
Welcher Personenkreis innerhalb dieser Gruppe als erstes berücksichtigt wird, entscheidet das jeweilige Bundesland bzw. die Kreisverwaltungsbehörden.
Im Landkreis Berchtesgadener Land sind zunächst die impf-freiwilligen Bewohner und Mitarbeiter von Alten- und Pflegeeinrichtungen für die Impfung vorgesehen. Bei den Bewohnern in den Alten- und Pflegeeinrichtungen handelt es sich um „die Schwächsten der Schwachen“. Diese Personengruppe zu schützen hat oberste Priorität. Anschließend folgen die anderen aufgeführten Gruppen, wie Mitarbeiter in den Klinken, Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten, sowie Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen die Menschen mit hohen Risiko behandeln, betreuen oder pflegen.
Abschließend wird die Gruppe der Über-80-Jährigen, die nicht in stationären Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden, geimpft. Diese Gruppe ist nominell sehr stark. Nachdem es auch nicht jedem möglich sein dürfte, eigenständig ins Impfzentrum nach Ainring zu kommen, arbeiten die Verantwortlichen an verschiedenen Lösungsmöglichkeiten, um den besonderen Bedürfnissen dieser Menschen gerecht zu werden.
Weitere Informationen gibt es auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/corona-impfverordnung-1829940 oder unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/coronavirus-impfung-faq-1788988.
Der Impfstoff von Biontech/Pfizer der für Personen über 65 Jahre vorgesehen ist, wird in Ampullen (Vials) ausgeliefert, aus welchen die 6 Einzeldosen entnommen werden. Derzeit ist es nicht möglich Einzeldosen separat zu transportieren. Ein angebrochenes Vial muss vor Ort verabreicht werden. Daher ist es aktuell nicht möglich, Einzeldosen durch ein mobiles Team zu verimpfen.
Hier bietet sich das Hausarztmodell an. Sprechen Sie gegebenenfalls Ihren Hausarzt an, ob dieser an dem Model teilnimmt.
Gemäß den Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege, werden Personen im Alter von über 65 Jahren mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer und Moderna geimpft. Personen unter 65 Jahren erhalten den Impfstoff von AstraZeneca. Eine Wahlmöglichkeit des Patienten besteht nicht. Durch die klare Zuweisung der Impfstoffe werden die Einzelgruppen (u-65 / ü-65) unterschiedlich schnell bedient.
Bei der Ausgabe von AstraZeneca fällt die priorisierte Personengruppe über 65 weg; somit werden derzeit vermehrt Bürgerinnen und Bürger in jüngeren Jahren geimpft, wenn sie der Gruppe mit der höchsten Priorität zugeordnet werden können:
Beim Impfstoff von AstraZeneca ist es möglich Einzeldosen aus den Vials zu entnehmen. Somit besteht die Gefahr eines Verwurfes, aufgrund eines angebrochenen Vials wie bei Biontech nicht. Somit können wir versichern, dass es zu keinem Verwurf des knappen Impfstoffes kommt.
für alle Fragen zum Corona-Geschehen inkl. Fragen zu Regelungen der Einreise-Quarantäne-Verordnung
Erreichbarkeit:
montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr
samstags von 10:00 bis 15:00 Uhr
bei medizinischen Fragen zum Coronavirus
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Fragen zur Einreise NACH Österreich
Berchtesgadener Land Wirtschaftsservice GmbH
Das Landratsamt ist eingeschränkt für Besucherverkehr wieder geöffnet.
Eine vorige Terminvereinbarung ist erforderlich.
Im Amt besteht eine Mund- und Nasenschutz-Pflicht.
An den Wochenenden besteht seitens des Gesundheitsamtes für dringende Fälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus eine Bereitschaft in der Zeit von 8:00 - 18:00 Uhr. Diese ist über nachstehende E-Mail-Adresse erreichbar. Rückrufe erfolgen nach Priorisierung.