Hier finden Sie die Bekanntmachung des Kreiswahlleiters über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Kreistags und der Landrätin oder des Landrats am 08.03.2026 (PDF).
Am 8 März 2026 findet die nächste allgemeine Kommunalwahl statt. Neben den Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen in den 15 Landkreisgemeinden, findet auch die Landrats- und Kreistagswahl statt.
Parteien und Wählergruppen (Wahlvorschlagsträger) können Wahlvorschläge für die nächste Wahl zum Landrat und zum Kreistag, am 08.03.2026, seit dem 01.12.2024 aufstellen. Die Kreiswahlleitung stellt hierfür Vordrucke im PDF-Format bereit. Auf Anfrage senden wir Ihnen die entsprechenden Vordrucke gerne zu. Geeignete Vordrucke bieten auch Fachverlage an, die auf das Wahlrecht in Bayern spezialisiert sind.
Der Kreiswahlleiter wird die Bekanntmachung für die Kreiswahlen, mit der die Aufforderung, Wahlvorschläge einzureichen verbunden ist, voraussichtlich am 09.12.2025 erlassen. Erst danach können Wahlvorschläge beim Kreiswahlleiter rechtswirksam eingereicht werden. Reguläres Fristende für die Einreichung von Wahlvorschlägen wird Donnerstag, 08.01.2026; 18 Uhr sein. Durch den Kreiswahlleiter festgestellte Mängel können darüber hinaus noch bis 19.01.2025, 18 Uhr beseitigt werden.
Der Kreiswahlleiter empfiehlt Parteien und Wählergruppen mit Hinblick auf Art. 32 Abs. 1, Abs. 5 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) und § 47 der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO), Wahlvorschläge möglichst frühzeitig einzureichen. Zur persönlichen Übergabe an die Kreiswahlleitung bitten wir um Terminvereinbarung. Hierzu wenden Sie sich bitte an Herrn Grabner.
Für Rückfragen steht Ihnen der Fachbereich 25 gerne zur Verfügung.
Landratsamt Berchtesgadener Land, 10.11.2025
Kreiswahlleitung Landkreis Berchtesgadener Land
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Stellv. Kreiswahlleiter
Sachbearbeitung Wahlen