Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail.


Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land
Salzburger Str. 64
83435 Bad Reichenhall

 

Vereinspauschale – Förderung des Sportbetriebs in Sportvereinen

Der Freistaat fördert den Sportbetrieb in Sportvereinen finanziell mit der Vereinspauschale. Anträge sind beim Landratsamt zu stellen. Die zum 01.01.2017 überarbeitete Sportförderrichtlinie (PDF) können Sie hier herunterladen.

 

Grundlage für die Vereinspauschale sind die Sportförderrichtlinien. Das Landratsamt bewilligt die Vereinspauschale 1x jährlich. Der Antrag muss vollständig mit allen Angaben und Anlagen spätestens am 1. März des jeweiligen Jahres beim Landratsamt vorliegen. Verspätete Anträge werden nicht berücksichtigt. Den Antrag möglichst früh zu stellen, empfiehlt sich.

Erforderliche Unterlagen

  • Förderantrag (PDF)
  • Alternativ:
    ♦ Übungsleiterlizenen im Original
    ♦ selbstgedruckte Übungsleiterlizenzen auf Prägepapier
    ♦ selbstgedruckte Übungsleiterlizenzen auf “Normalpapier”
  • Erklärung zur Teilung von Lizenzen (PDF) bei Aufteilung der Lizenz auf zwei Vereine. Die Erklärung ist nicht mehr nötig, wenn die Lizenz in Kopie eingereicht wird.
  • gegebenenfalls Bescheinigung des Fachverbandes, dass eine Lizenz dort am Stichtag zur Verlängerung vorliegt
  • gegebenenfalls besondere Begründung, warum das Beitragsaufkommen inklusive Spenden weniger als 70 % des Soll-Aufkommens beträgt (vgl. Teil I 5.2 Sportförderrichtlinie - PDF)
  • aktueller Freistellungsbescheid des Finanzamtes (Gemeinnützigkeit)

Vereine, die bisher noch nie einen Sportförderantrag gestellt haben, können jederzeit gerne die Ansprechpartnerin im Landratsamt kontaktieren und sich über die Antragstellung beraten lassen. Selbstverständlich gilt das Beratungsangebot ebenfalls für die Vereine, die bereits jährlich ihren Sportförderantrag einreichen.

Hinweis zum Wegfall der Besonderheiten während der Corona Pandemie und Ausblick auf mögliche Änderungen

Die vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie vorübergehend zugelassenen Vollzugserleichterungen wurden bereits im Antragsverfahren 2023 aufgehoben. Es ist wieder das Regelverfahren anzuwenden.


Möglicherweise entfällt ab dem Förderzeitraum 2024 die bisherige Kappungsgrenze nach Nr. 5.1.6.4 der Sportförderrichtlinie. Wir bitten die Vereine daher vorsorglich, alle gültigen, tatsächlich im Verein eingesetzten Übungsleiterlizenzen einzureichen – auch, falls in Ihrem Verein auf Grund der bisherigen Regelung der Kappungsgrenze nicht alle Lizenzen anerkannt werden konnten.


Auch weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die „Erklärung Lizenzinhaber“ nur noch dann abzugeben ist, wenn die Lizenz in zwei verschiedenen Vereinen eingesetzt und daher aufgeteilt werden soll. Die generelle Abgabe dieser Erklärung zu den kopierten Lizenzen ist nicht mehr nötig.


Entsprechend der Richtlinie über die Gewährung eines allgemeinen Energiepreiszuschusses für gemeinnützige Sport- und Schützenvereine mit Sitz in Bayern wurde mit der Vereinspauschale 2023 ein allgemeiner Energiepreiszuschuss in Höhe von 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale 2023 an diejenigen Sport- und Schützenvereine ausbezahlt, welche einen entsprechenden Antrag gestellt hatten.


Die Vereine sind gem. Nr. 2.4 der Richtlinie verpflichtet, bis zum 30. April 2024 einen Verwendungsnachweis bei der zuständigen Bewilligungsbehörde einzureichen.


Unten stehend finden Sie ein zentrales Formular „Verwendungsnachweis Energiepreiszuschuss Vereine“, welches die genannten Vereine bitte bis spätestens 30.04.2024 elektronisch ausgefüllt an uns nebst den erforderlichen Unterlagen übermitteln sowie dazugehörige Informationen und Ausfüllhinweise für die Vereine.
 

Kontakt

Frau Tichowitsch

Frau von Maldeghem

Online-Dienste

Hinweis: Um einen Online- Antrag stellen zu können, ist für Antragstellende eine Anmeldung mittels BayernID erforderlich. Entsprechend bereits hinterlegte persönliche Daten werden direkt aus der BayernID übernommen. Antragstellende können zwischen folgenden Methoden zur Authentifizierung auswählen:

  • Softwarezertifikat authega (Vertrauensniveau substanziell)
  • eID-Funktion des Personalausweises bzw. des elektronischen Aufenthaltstitels (Vertrauensniveau hoch)
  • ELSTER-Unternehmenskonto