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Gemeinsame Erklärung der Fraktionen CSU, FW BGL, GRÜNE, SPD, der Ausschussgemeinschaft FDP/ÖDP und des Kreistagsmitglieds der REP zum Neubau des Landratsamtes:

Kreistagsfraktionen weisen falsche Behauptungen der Initiatoren des sogenannten Bürgerarbeitskreises zum LRA BGL „Sanierung statt Neubau“ zurück

Gemeinsame Erklärung der Fraktionsvorsitzenden von CSU, FW BGL, GRÜNE, SPD, der Ausschussgemeinschaft FDP/ÖDP und des Kreistagsmitglieds der REP anlässlich der Unterschriftensammlung des sogenannten Bürgerarbeitskreises zum LRA BGL „Sanierung statt Neubau“ für ein Bürgerbegehren:


Derzeit werden in der Öffentlichkeit falsche Behauptungen der Initiatoren des sogenannten Bürgerarbeitskreises zum Neubau des Landratsamts verbreitet, die in einem angeblich „privaten“ Schreiben an die Congregatio Jesu enthalten sind. Das Schreiben wird in den Medien erwähnt. Die Behauptungen entbehren jeglicher Grundlage. Der Kreistag setzt sich aus 61 Mitgliedern unterschiedlicher Fraktionen, Ausschussgemeinschaften und Parteien zusammen, die jeweils nach eingehender Befassung entscheiden.


Der Kreistag hat sich über drei Jahre intensiv mit dem Thema Sanierung oder Neubau des Landratsamtes befasst und dies intensiv beraten.


Vom sogenannten Bürgerarbeitskreis werden jetzt Vorwürfe an den Kreistag und den Landrat gerichtet, die wir – die Fraktionen von CSU, FW BGL, GRÜNE, SPD, die Ausschussgemeinschaft FDP/ÖDP und das Kreistagsmitglied der REP – an dieser Stelle entschieden und in aller Deutlichkeit zurückweisen.


Im Besonderen sind dies nachfolgende Behauptungen:

 

Falsche Behauptung: Landrat Georg Grabner erhebe „den unbedingten Anspruch“ „auf den angeblich alternativlosen Neubau des Landratsamtsgebäudes“.


Fakt ist: Der Kreistag als Vertretung der Kreisbürger und der Landrat sprachen sich am 13. Mai 2016 zunächst nicht für den Neubau, sondern für eine Generalsanierung mit Erweiterung des Landratsamtes aus. Erst im Zuge vertiefender Planungen und Kostenberechnungen hob der Kreistag den Beschluss vom 13. Mai 2016 in der Sitzung vom 21. Juli 2017 auf und beschloss am 20. November 2017 mit großer Mehrheit, einen Neubau des Landratsamtes weiterzuverfolgen.

 

Falsche Behauptung: Für die Erweiterung des Landratsamts war ursprünglich eine Übergangslösung mit dem Einsatz von Bürocontainern nicht vorgesehen.


Fakt ist: Diese Aussage stimmt nicht. Die Kosten für eine solche Interimslösung hätten bei rund 3,6 Millionen Euro gelegen. Aus wirtschaftlichen Gründen ist deshalb durch Beschluss des Kreistages entschieden worden, auf eine solche Interimslösung zu verzichten.

 

Falsche Behauptung: Landrat Georg Grabner habe während seiner Amtszeit keinerlei Gebäudeunterhalt am bestehenden Landratsamtsgebäude geleistet und habe dies auch noch öffentlich zugegeben.


Fakt ist: Es fanden am bestehenden Gebäude in den letzten Jahren regelmäßig bauliche Unterhaltsmaßnahmen in beträchtlichem Umfang statt. Alle Maßnahmen sind im Einzelnen belegt. Der Landrat hat so etwas nie behauptet.

 

Falsche Behauptung: Das Landratsamt habe jahrzehntelang nicht den Brandschutzbestimmungen genügt und Landrat Georg Grabner habe dies öffentlich zugegeben.


Fakt ist: Auch die Brandschutzbestimmungen wurden jederzeit in vollem Umfang eingehalten, sowohl beim damaligen Neubau als auch bei verschiedenen Umbaumaßnahmen. Verschärfte Brandschutzbestimmungen führten zur Umsetzung weiterer Maßnahmen: Ein externes Sachverständigengutachten Ende 2013/Anfang 2014 führte zum Ergebnis, dass weitere Maßnahmen erforderlich sein würden. Die einzelnen Maßnahmen fanden in einer Prioritätenliste und in einem Stufenkonzept in Abstimmung mit der Stadt Reichenhall und der Regierung von Oberbayern ihren Niederschlag. Dieses Stufenkonzept wird aus Gründen der Sicherheit für Besucher und Mitarbeiter des Landratsamtes unter Einhaltung der mit den Behörden abgestimmten Fristen umgesetzt. Darüber hinaus wurden unverzüglich die für die Sicherheit der sich im Landratsamt aufhaltenden Personen notwendigen Maßnahmen umgesetzt z.B. Ertüchtigung des Bereiches des Sitzungssaals im Jahr 2018. Zugleich wären jedoch nach dem Sachverständigengutachten in den Prioritätenstufen zwei und drei weitere Brandschutzmaßnahmen bis zum Ende des Jahres 2021 bzw. ab 2022 erforderlich, falls keine Generalsanierung oder kein Neubau des Landratsamtes erfolgen sollte.


Landrat Georg Grabner hat auf die notwendigen Sanierungsmaßnahmen ausdrücklich hingewiesen.

 

Falsche Behauptung: Der Landrat habe Erlös-Ziele von 800 Euro pro Quadratmeter für das derzeitige Landratsamtsgrundstück.


Fakt ist: Weder der Landrat, noch der Kreistag haben Erlös-Ziele vorgegeben. Im Gegenteil: Es ist der erklärte Wille des Landrats und der Kreistagsfraktionen, das Grundstück zum Bau von preisgünstigen Wohnungen durch kommunale Wohnungsbauunternehmen zur Verfügung zu stellen.

 


Bad Reichenhall, 24. Mai 2019



Silvester Enzinger
CSU-Kreistagsfraktion


Richard Lenz
FW BGL-Kreistagsfraktion


Dr. Bartl Wimmer
GRÜNE-Kreistagsfraktion


Hans Metzenleitner
SPD-Kreistagsfraktion


Armin Nowak
Ausschussgemeinschaft FDP/ÖDP


Agnes Thanbichler
Ausschussgemeinschaft FDP/ÖDP


Tilo Schöne
Kreisrat (REP)

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