Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
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Der Wasserbeschaffungsverband Thumsee Ost hat beim Landratsamt die Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung zur Entnahme und Ableitung von Grundwasser aus der Thumsee-Ost-Quelle, Grundstück Fl. Nr. 1057, Gemarkung Karlstein, Gemeindegebiet Stadt Bad Reichenhall beantragt.
Es sollen folgende Entnahmemengen bewilligt werden: 2l/s und 10.100 m³/a.
Mit dem wasserrechtlichen Bewilligungsbescheid vom 01.04.1970 (Az. III), dem Änderungsbescheid vom 18.03.1996 (Az. 340.1-863-2) und dem wasserrechtlichen Bescheid vom 29.08.2000 (Az. 340.1-863-2) wurde eine Entnahmemenge von 0,5 l/s bzw. 10.000 m³/a bis zum 31.07.2020 gestattet. Die Grundwasserentnahme und -ableitung wurde vorübergehend durch eine beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis bis zum 31.12.2022 genehmigt.
Die Antragsunterlagen für die Bewilligung, aus denen sich der Umfang und die genaue Lage des Vorhabens ergibt, können vom
19.10.2022 bis einschließlich 18.11.2022
im Neuen Rathaus der Stadt Bad Reichenhall, Zimmer 212, Rathausplatz 8, 83435 Bad Reichenhall montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel.-Nr.: +49 8651 775 263 bzw. +49 8651 775 260) eingesehen werden. Außerhalb der Öffnungszeiten des Rathauses oder wenn Sie auf Barrierefreiheit angewiesen sind, ist das Stadtbauamt unter der Tel.-Nr.: +49 8651 775 222 bzw. +49 8651 775 260 anzurufen, um in das Rathausgebäude zu gelangen.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann vom
19.10.2022 bis zum 05.12.2022
schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Bad Reichenhall oder beim Landratsamt Berchtesgadener Land Einwendungen gegen das Vorhaben erheben.
Anerkannte Vereinigungen gemäß Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG können bei den vorgenannten Stellen vom
19.10.2022 bis zum 05.12.2022
schriftlich oder zur Niederschrift Stellungnahmen zu dem Plan abgeben.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Die Unterlagen werden zudem auf der Homepage des Landratsamtes Berchtesgadener Land (https://www.lra-bgl.de/t/das-landratsamt/bekanntmachungen/details/news/bekanntmachung-zum-antrag-auf-eine-wasserrechtliche-bewilligung-nach-14-whg-zur-entnahme-und-ableitung-von-grundwasser-aus-der-thumsee-ost-quelle/) eingestellt. Maßgeblich sind die zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Einwendungen, Stellungnahmen der anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen sowie die Stellungnahmen der Behörden, Institutionen und Organisationen (TÖBS) in einem noch festzusetzenden Termin mit den Beteiligten erörtert werden. Der Erörterungstermin wird ortsüblich im Amtsblatt bekanntgemacht und zusätzlich erfolgt eine schriftliche Einladung. Unter den Vorgaben des Art. 67 Abs. 2 Nrn. 1 und 4 BayVwVfG kann auch ein Erörterungstermin entfallen (Art. 73 Abs. 6 Satz 6 BayVwVfG).
Es wird darauf hingewiesen, dass
a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können
b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen oder die Stellungnahmen von Vereinigungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann,
sofern mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.
Bad Reichenhall, 12. Oktober 2022
Stadt Bad Reichenhall
Dr. Christoph Lung, Oberbürgermeister
Salzburger Straße 64
83435 Bad Reichenhall
Montag bis Mittwoch: 8:00 bis 14:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Eine Terminvereinbarung ist erforderlich.
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