Landratsamt Berchtesgadener Land

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Bekanntmachung zum Antrag auf eine wasserrechtliche Bewilligung nach § 14 WHG zur Entnahme und Ableitung von Grundwasser aus der Waldbahnquelle (Fl.Nr. 68 Gemarkung Weißbacher Forst) und der Prümbachquelle (Fl. Nr. 12, Gemarkung Karlsteiner Forst)

Umwelt & Natur
15. November 2022

Vollzug der Wassergesetze

Vorhaben: Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung der Quellen in Weißbach

Betreiber: Gemeinde Schneizlreuth


Öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen zur Einsichtnahme


Die Gemeinde Schneizlreuth hat beim Landratsamt die Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung zur Entnahme und Ableitung von Grundwasser aus der Waldbahnquelle (Fl. Nr. 68 Gemarkung Weißbacher Forst) und der (Prümbachquelle Fl. Nr. 12, Gemarkung Karlsteiner Forst), Gemeindegebiet Schneizlreuth beantragt.


Es sollen insgesamt folgende Entnahmemengen bewilligt werden: 6,5 l/s, 419 m³d und 50.000 m³/a.


Mit dem wasserrechtlichen Bewilligungsbescheid vom 29.9.1986 (Az. III 4/863-2), wurden insgesamt 4 l/s bzw. 50.000 m³/a bis zum 31.08.2016 gestattet. Die Grundwasserentnahme und -ableitung wurde vorübergehend durch eine beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis bis zum 31.12.2022 genehmigt.


Die Antragsunterlagen für die Bewilligung, aus denen sich der Umfang und die genaue Lage des Vorhabens ergibt, können vom

28. November 2022 bis einschließlich 27. Dezember 2022

im Rathaus Schneizlreuth, Berchtesgadener Str. 12 Ortsteil Weißbach an der Alpenstraße , Gemeindebauamt, während der Öffnungszeiten oder telefonischer Terminvereinbarung mit dem Bauamt (Herrn Faber, Tel.: 08665-52297-21) eingesehen werden.
Der Zugang zum Bauamt ist barrierefrei.


Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann vom

28. November 2022 bis einschließlich 12. Januar 2023

schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Schneizlreuth oder beim Landratsamt Berchtesgadener Land Einwendungen gegen das Vorhaben erheben.


Anerkannte Vereinigungen gemäß Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG können bei den vorgenannten Stellen vom

28. November 2022 bis einschließlich 12. Januar 2023

schriftlich oder zur Niederschrift Stellungnahmen zu dem Plan abgeben.


Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Die Unterlagen werden zudem auf der Homepage des Landratsamtes Berchtesgadener Land eingestellt. Maßgeblich sind die zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.


Es wird darauf hingewiesen, dass die Einwendungen, Stellungnahmen der anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen sowie die Stellungnahmen der Behörden, Institutionen und Organisationen (TÖBS) in einem noch festzusetzenden Termin mit den Beteiligten erörtert werden. Der Erörterungstermin wird ortsüblich im Amtsblatt bekanntgemacht und zusätzlich erfolgt eine schriftliche Einladung. Unter den Vorgaben des Art. 67 Abs. 2 Nrn. 1 und 4 BayVwVfG kann auch ein Erörterungstermin entfallen
(Art. 73 Abs. 6 Satz 6 BayVwVfG).


Es wird darauf hingewiesen, dass

a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können

b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen oder die Stellungnahmen von Vereinigungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann

sofern mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.


Schneizlreuth, den 10. November 2022
Gemeinde Schneizlreuth

Wolfgang Simon, Erster Bürgermeister

Kontakt

Landratsamt Berchtesgadener Land

Salzburger Straße 64
83435 Bad Reichenhall

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Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch: 8:00 bis 14:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr

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