Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
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Die Gemeinde Schneizlreuth hat beim Landratsamt die Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung zur Entnahme und Ableitung von Grundwasser aus der Waldbahnquelle (Fl. Nr. 68 Gemarkung Weißbacher Forst) und der (Prümbachquelle Fl. Nr. 12, Gemarkung Karlsteiner Forst), Gemeindegebiet Schneizlreuth beantragt.
Es sollen insgesamt folgende Entnahmemengen bewilligt werden: 6,5 l/s, 419 m³d und 50.000 m³/a.
Mit dem wasserrechtlichen Bewilligungsbescheid vom 29.9.1986 (Az. III 4/863-2), wurden insgesamt 4 l/s bzw. 50.000 m³/a bis zum 31.08.2016 gestattet. Die Grundwasserentnahme und -ableitung wurde vorübergehend durch eine beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis bis zum 31.12.2022 genehmigt.
Die Antragsunterlagen für die Bewilligung, aus denen sich der Umfang und die genaue Lage des Vorhabens ergibt, können vom
28. November 2022 bis einschließlich 27. Dezember 2022
im Rathaus Schneizlreuth, Berchtesgadener Str. 12 Ortsteil Weißbach an der Alpenstraße , Gemeindebauamt, während der Öffnungszeiten oder telefonischer Terminvereinbarung mit dem Bauamt (Herrn Faber, Tel.: 08665-52297-21) eingesehen werden.
Der Zugang zum Bauamt ist barrierefrei.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann vom
28. November 2022 bis einschließlich 12. Januar 2023
schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Schneizlreuth oder beim Landratsamt Berchtesgadener Land Einwendungen gegen das Vorhaben erheben.
Anerkannte Vereinigungen gemäß Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG können bei den vorgenannten Stellen vom
28. November 2022 bis einschließlich 12. Januar 2023
schriftlich oder zur Niederschrift Stellungnahmen zu dem Plan abgeben.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Die Unterlagen werden zudem auf der Homepage des Landratsamtes Berchtesgadener Land eingestellt. Maßgeblich sind die zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Einwendungen, Stellungnahmen der anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen sowie die Stellungnahmen der Behörden, Institutionen und Organisationen (TÖBS) in einem noch festzusetzenden Termin mit den Beteiligten erörtert werden. Der Erörterungstermin wird ortsüblich im Amtsblatt bekanntgemacht und zusätzlich erfolgt eine schriftliche Einladung. Unter den Vorgaben des Art. 67 Abs. 2 Nrn. 1 und 4 BayVwVfG kann auch ein Erörterungstermin entfallen
(Art. 73 Abs. 6 Satz 6 BayVwVfG).
Es wird darauf hingewiesen, dass
a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können
b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen oder die Stellungnahmen von Vereinigungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann
sofern mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.
Schneizlreuth, den 10. November 2022
Gemeinde Schneizlreuth
Wolfgang Simon, Erster Bürgermeister
Salzburger Straße 64
83435 Bad Reichenhall
Montag bis Mittwoch: 8:00 bis 14:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Eine Terminvereinbarung ist erforderlich.
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