Landratsamt Berchtesgadener Land

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Auslegung von Karten und des Erläuterungsberichts zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes an der Sur, Mittergraben und Sonnwiesgraben

Umwelt & Natur
08. März 2016

Das Landratsamt Berchtesgadener Land beabsichtigt, das Überschwemmungsgebiet an Sur, Mittergraben und Sonnwiesgraben durch Verordnung gemäß § 76 Abs. 2 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz –WHG-) in Verbindung mit Art. 46 Abs. 3 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) festzusetzen.


Die Öffentlichkeit ist über die vorgesehene Festsetzung von Überschwemmungsgebieten gemäß § 76 Abs. 4 WHG, Art. 73 Abs. 3 Satz 1 BayWG i.V.m. Art.73 Abs. 2 bis 8 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) zu informieren. Ihr ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.


Das Überschwemmungsgebiet an Sur, Mittergraben und Sonnwiesgraben ist für ein hundertjährliches Hochwasserereignis ermittelt worden. Es erstreckt sich auf Flächen beiderseits der genannten Gewässer in folgenden Kommunen: Gemeinde Ainring, Stadt Freilassing, Gemeinde Saaldorf-Surheim und Marktgemeinde Teisendorf.


Eine erste Übersicht über das Überschwemmungsgebiet kann den Übersichtskarten in der Anlage entnommen werden. Die detaillierte Darstellung der betroffenen Flächen und Grenzen des Überschwemmungsgebietes ergeben sich aus den auszulegenden Überschwemmungsgebietskarten im Maßstab 1: 2.500. Das Überschwemmungsgebiet ist in den Karten jeweils blau und doppelt schraffiert dargestellt.


In vorläufig gesicherten und festgesetzten Überschwemmungsgebieten gelten die Schutzbestimmungen der § 78 Abs. 1 bis 5 WHG, Art. 46 Abs. 4,5 und 7 BayWG, die eine Verschärfung der bestehenden Hochwassergefahr und eine Vergrößerung der zu erwartenden Schadenssituation verhindern sollen.


Das Überschwemmungsgebiet an Sur, Mittergraben und Sonnwiesgraben wurde mit Bekanntmachung Nr. 3 im Amtsblatt für den Landkreis Berchtesgadener Land Nr. 50 vom 15.12.2015 vorläufig gesichert.


Die Unterlagen für die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes (Übersichtskarten im Maßstab 1: 25.000, Detailkarten im Maßstab 1: 5.000 und Erläuterungsbericht) werden in den Kommunen, in denen sich die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes auswirkt (Gemeinde Ainring, Stadt Freilassing, Gemeinde Saaldorf-Surheim und Marktgemeinde Teisendorf), zeitnah zur Einsichtnahme für jedermann ausgelegt. Die Kommunen werden die Auslegung vorher ortsüblich bekannt machen.


Zudem können die Unterlagen auch im Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Straße 64, 83435 Bad Reichenhall, Zimmer 212 ab dem 21.03.2016 für die Dauer eines Monats während der Dienststunden eingesehen werden.


Darüber hinaus kann das ermittelte Überschwemmungsgebiet auch im Internetauftritt des Landratsamtes Berchtesgadener Land eingesehen werden unter: <link lw umwelt-natur wasserrecht hochwasser ueberschwemmungsgebiete internal link in current>

www.lra-bgl.de/lw/umwelt-natur/wasserrecht/hochwasser/ueberschwemmungsgebiete/


Jeder, dessen Belange durch die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist Einwendungen erheben. Maßgeblich ist die Auslegungsfrist der jeweiligen Kommune, in der das Grundstück liegt.


Die Einwendungen sind schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der jeweiligen Kommune oder im Landratsamt Berchtesgadener Land zu erheben.


Die Erhebung einer fristgerechten Einwendung setzt voraus, dass aus der Einwendung zumindest der geltend gemachte Belang und die Art der Beeinträchtigung hervorgehen, die Einwendung unterschrieben und mit einem lesbaren Namen und Anschrift versehen ist. Einwendungen ohne diesen Mindestgehalt sind unbeachtlich.


Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind gemäß § 73 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.


Die erhobenen Einwendungen werden vom Landratsamt Berchtesgadener Land geprüft.

 

Bad Reichenhall, den 08.03.2016
LANDRATSAMT BERCHTESGADENER LAND


Georg Grabner
Landrat

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83435 Bad Reichenhall

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