Unter Einhaltung des Mindestabstands kann damit ein Präsenzunterricht für folgende Schulen beziehungsweise Jahrgangsstufen erfolgen:
Wo der Mindestabstand nicht durchgehend gewährleistet werden kann, ist in den Wechselunterricht überzugehen. Hinsichtlich der genauen Modalitäten zu Präsenz- oder Wechselunterricht wird darum gebeten, sich direkt mit den entsprechenden Schulleitungen vor Ort in Verbindung zu setzen.
Für alle weiteren Schulstufen gilt weiterhin Distanzunterricht.
Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
Entsprechend der Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege ist bei einer Überschreitung des 7-Tage-Inzidenzwertes des Landkreises von 100 eine Rückkehr zum Distanzunterricht verpflichtend. Die Landkreise haben lediglich die Möglichkeit, mit ihrer Entscheidung einen Tag zu warten, wann absehbar sein sollte, dass der Wert von 100 am übernächsten Tag wieder unterschritten wird.
Salzburger Straße 64
83435 Bad Reichenhall
Montag bis Mittwoch: 8:00 bis 14:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Das Landratsamt ist eingeschränkt für Besucherverkehr wieder geöffnet.
Eine vorige Terminvereinbarung ist erforderlich.
Im Amt besteht eine Mund- und Nasenschutz-Pflicht.