Mit dem Fahrrad unterwegs im Berchtesgadener Land Zahlreiche Alltags- und Freizeitradwege bis hin zu anspruchsvollen Bergradrouten stehen im Berchtesgadener Land zur Auswahl. Zudem ist die Mitnahme von Fahrrädern in allen Nahverkehrszügen im Landkreis kostenfrei. Alltagsradwegenetz Beim Alltagsradverkehr kommt es darauf an, ganzjährig möglichst schnell, sicher und direkt von A nach B zu radeln für Ausbildung, Beruf oder Erledigungen. Die Zuständigkeit für Einrichtung, Unterhalt und Beschilderung von Alltagsradwegen liegt grundsätzlich bei den jeweiligen Straßenbaulastträgern. Basis für die Bes [...] Liniennetzen von Bayerischer Regiobahn (BRB) und Südostbayernbahn (SOB) gekennzeichnet. Wichtige Hinweise Wichtige Hinweise In dem zwischen Freilassing und Berchtesgaden verkehrenden IC Königssee bleibt die Radmitnahme kostenpflichtig. Auf die Beförderung der Fahrräder besteht kein Anspruch. Das Zugbegleitpersonal darf die Mitnahme von Fahrrädern aus Platz- und Sicherheitsgründen untersagen. Rollstuhlfahrer und Fahrgäste mit Kinderwägen haben bei der Beförderung stets Vorrang gegenüber Radfahrern. Zu den Stoßzeiten an Werktagen morgens zwischen 7 Uhr und 8 Uhr sowie mittags zwischen 12:30 Uhr und 13:30 [...] in den jeweiligen Tourismusinformationen der Gemeinden informieren. Zuständig für die Beschilderung der touristischen Radrouten und Mountainbiketouren sind die Gemeinden, die bei dieser Aufgabe vom Landratsamt Berchtesgadener Land unterstützt werden. Kostenfreie Fahrradbeförderung mit der Bahn Fahrräder können in den Nahverkehrszügen gratis im ganzen Landkreis von Laufen über Freilassing bis Berchtesgaden sowie von Teisendorf bis zum Hauptbahnhof Salzburg befördert werden. Der Landkreis Berchtesgadener hat mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen entsprechende Verträge abgeschlossen und kommt für die
Liniennetzen von Bayerischer Regiobahn (BRB) und Südostbayernbahn (SOB) gekennzeichnet. Wichtige Hinweise Wichtige Hinweise In dem zwischen Freilassing und Berchtesgaden verkehrenden IC Königssee bleibt die Radmitnahme kostenpflichtig. Auf die Beförderung der Fahrräder besteht kein Anspruch. Das Zugbegleitpersonal darf die Mitnahme von Fahrrädern aus Platz- und Sicherheitsgründen untersagen. Rollstuhlfahrer und Fahrgäste mit Kinderwägen haben bei der Beförderung stets Vorrang gegenüber Radfahrern. Zu den Stoßzeiten an Werktagen morgens zwischen 7 Uhr und 8 Uhr sowie mittags zwischen 12:30 Uhr und 13:30 [...] ernehmen auch an die Bayerische Eisenbahngesellschaft per Post an Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH Boschetsrieder Straße 69 81379 München per E-Mail kontakt@bahnland-bayern.de oder Telefon +49 89 748825 0 herangetragen werden. Auf welchen Bahnstrecken wird das Fahrrad kostenlos befördert? Auf welchen Bahnstrecken wird das Fahrrad kostenlos befördert? siehe "Kostenfreie Fahrradbeförderung mit der Bahn" (oben) Warum gibt es noch keinen Tarifverbund im Berchtesgadener Land? Warum gibt es noch keinen Tarifverbund im Berchtesgadener Land? Ein Tarifverbund setzt voraus, dass es eine Stelle gibt, [...] Freilassing haltenden Fernverkehrszüge werden von der Deutschen Bahn (DB) und den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) betrieben, die Nahverkehrszüge von der Bayerischen Regiobahn (BRB), den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) und der Südostbayernbahn (SOB). Kostenfreie Fahrradbeförderung mit der Bahn Fahrräder können in den Nahverkehrszügen gratis im ganzen Landkreis von Laufen über Freilassing bis Berchtesgaden sowie von Teisendorf bis zum Hauptbahnhof Salzburg befördert werden. Der Landkreis Berchtesgadener hat mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen entsprechende Verträge abgeschlossen und kommt für die
Umweltfreundliche Mobilität Ob mit Bus und Bahn, dem Fahrrad oder mit dem Elektroauto, jeder Einzelne hat durch sein Mobilitätsverhalten Einfluss darauf, wie stark unsere Umwelt durch Lärm und Schadstoffe belastet wird. Zahlreiche umweltfreundliche Verkehrsmittel stehen zur Verfügung – es liegt an uns diese auch zu nutzen. ÖFFENTLICHE VERKEHRSMITTEL Alle näheren Informationen zum Liniennetz von Bus und Bahn im Landkreis sowie Tarif und Fahrplanauskunft finden Sie im Bereich " Mobilität ". RADVERKEHR Im Landkreis befinden sich über 560 km ausgebaute Radwege sowie zahlreiche Routen für den Alltag
Traunstein) einzuholen. Veranstaltungen Veranstaltungen, die die Straße mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen, sind erlaubnispflichtig (§ 29 Abs. 2 StVO). Hierunter fallen z.B: Motorsportliche Veranstaltungen (z.B. Rallye-Wertungsprüfungen, Slaloms, Oldtimerausfahrten) Veranstaltungen mit Fahrrädern (Radrennen, Volksradfahren, Fahrradwanderung) Volksmärsche und Volksläufe Kirchen- und Festzüge Filmaufnahmen Märkte Straßenfeste (z.B. auch Konzerte u.ä.) Sonstige Ausnahmegenehmigungen Die StVO beinhaltet eine Vielzahl von Verboten durch Gesetz oder Verkehrszeichen, die die Sicherheit des Verkehrs
von Verbesserungsvorschlägen bzw. Beschwerden zum ÖPNV 183 KB Informationsmaterial Fahrplanheft BGL, gültig ab 10.12.2023 38 MB Liniennetzplan BGL, gültig ab 10.12.2023 3 MB Das könnte Sie auch interessieren zum Bereich "Bahn" zum Bereich "Bus" zum Bereich "Jugend-Freizeitticket BGL" zum Bereich "Fahrrad" zum Bereich "Elektromobilität" Weiterführende Links Mitfahrzentrale zum Anbieten bzw. Suchen von Mitfahrmöglichkeiten im Privat-Pkw oder auch im Taxi Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (söp) für die außergerichtliche und einvernehmliche Streitbeilegung in individuellen
Fahrerlaubnis auf Probe Verlängerung Ersatzausstellung Entzug / Neuerteilung Ersatzführerschein Umtausch Berufskraftfahrerqualifikation Umschreibung Dienstfahrererlaubnis Internationaler Führerschein Fahrgastbeförderung Fahrschulen & Fahrlehrer Punktesystem Schlüsselzahl B 96 & B 196 Mobilität Bahn Bus Fahrrad Sonstige Mitfahrzentrale Rufbus Carsharing Elektromobilität Schülerbeförderung Straßenverkehr Gefahrguttransporte Großraum- & Schwertransport Güterkraftverkehr Personenbeförderungsrecht Straßenverkehrsrecht Verkehrssicherheit Berg- und Seilbahnen Gesundheit von Mensch & Tier Gesundheitsamt Infek