Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall

Tiergehege anzeigen

Tiergehege sind eingefriedete Grundflächen, auf denen Tiere wildlebender Arten ganz oder teilweise im Freien gehalten werden. Als Tiergehege gelten auch Anlagen zur Haltung von Vögeln.

 

Die Errichtung, die Erweiterung, der Betrieb und die Zweckänderung von Tiergehegen ist bei der unteren Naturschutzbehörde mindestens 1 Monat vorher anzuzeigen. Anträge auf Erteilung der jagdrechtlichen Genehmigung oder der Zoogenehmigung gelten als Anzeige; dies gilt auch für die tierschutzrechtliche Anzeige.


Für Wildgehege ab einer Gehegegröße von 10 ha ist eine jagdrechtliche Genehmigung erforderlich.


Der Anzeigende hat sicherzustellen, dass die artgemäße und verhaltensgerechte Unterbringung sowie die fachgerechte Betreuung gewährleistet sind, durch die Anlage weder der Naturhaushalt oder das Landschaftsbild beeinträchtigt noch der Zugang zur freien Natur in unangemessener Weise eingeschränkt wird, das Tiergehege so gesichert ist, dass die Tiere nicht entweichen können.


Die untere Naturschutzbehörde kann die erforderlichen Anordnungen zur Erfüllung dieser Voraussetzungen treffen. Unter Umständen kommen für die Errichtung, die Erweiterung und den Betrieb eines Tiergeheges die Bestimmungen des Baurechts zum Tragen.


Bitte klären Sie dies frühzeitig mit dem für Baurecht zuständigen Sachgebiet der Gemeinde bzw. des Landratsamtes. Bitte informieren Sie sich auch über die artenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Erforderliche Unterlagen

  • Lageplan des Geheges
  • Bauzeichnung für die Zaunanlage und die sonstigen Gehegeeinrichtungen (z.B. Unterstände, Fangeinrichtungen, Tränkeeinrichtungen)


Diese Aufzählung ist jedoch nicht abschließend. Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen erforderlich sein.