Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
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Ältere Holzfeuerungsanlagen dürfen ab 01.09.2022 wieder in Betrieb genommen werden, wenn dadurch der Betrieb einer vorhandenen Gasheizung ganz oder teilweise ersetzt wird.
Das Landratsamt Berchtesgadener Land hat hierfür eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Diese Ausnahmeregelung ist bis zum 31.08.2023 befristet.
Eine befristete Wiederinbetriebnahme ist möglich, wenn die Holzfeuerungsanlage noch nicht abgebaut und dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger das entsprechende Formular zum Vorhalten für den Notbetrieb vorgelegt wurde. Voraussetzung ist, dass der Betreiber die Wiederinbetriebnahme beim Landratsamt Berchtesgadener Land vorher anzeigt und den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger über die Betriebsaufnahme unterrichtet.
Hintergrund für die Ausnahmeregelung ist das Ausrufen der Alarmstufe des Notfallplans Gas und die aktuelle Gasmangellage, in der es ermöglicht werden soll, Gas einzusparen.
Ab dem Außerkrafttreten der Allgemeinverfügung (mit Ablauf des 31.08.2023) können die betreffenden Feuerungsanlagen wieder nur im Notbetrieb genutzt werden. Eine regelmäßige Nutzung der Feuerungsanlagen ist dann nicht mehr möglich.