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Kaufprämie für Elektrofahrzeuge kann ab sofort beantragt werden

Umwelt & Natur
06. Juli 2016

Mit Veröffentlichung der Förderrichtlinie zum Umsetzung der Kaufprämie für Elektrofahrzeuge am 1. Juli 2016 kann ab sofort der Zuschuss für den Erwerb (Kauf oder Leasing) eines Elektrofahrzeuges beantragt werden. Die Prämie beträgt für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge 4.000 Euro und für Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge 3.000 Euro.

Mit einem Maßnahmenpaket, das eine Kaufprämie für Elektrofahrzeuge, den Ausbau der Ladeinfrastruktur und Steueranreize vorsieht, fördert die Bundesregierung mit insgesamt rund einer Milliarde Euro die Elektromobilität.


Kaufprämie für Elektrofahrzeuge

Die Kaufprämie in Höhe von 4.000 Euro für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge oder Brennstoffzellenfahrzeuge und in Höhe von 3.000 Euro für Plug-In-Hybride (extern aufladbare Hybridfahrzeuge) wird jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und von der Automobilindustrie finanziert. Das zu fördernde Fahrzeug muss einen Netto-Listenpreis für das Basismodell von unter 60.000 Euro aufweisen. Die Förderung gilt rückwirkend für den Erwerb und Erstzulassung des Fahrzeuges nach dem 18. Mai 2016. Sobald die Fördergelder von Bund und Industrie ausgeschöpft sind, endet die Prämie, spätestens jedoch zum 30. Juni 2019.


Insgesamt sollen damit mindestens 300.000 Fahrzeuge gefördert werden. Antragsberechtigt sind sowohl Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften als auch Vereine. Anträge auf Gewährung einer Kaufprämie können nur online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Neben dem Antragsformular finden Sie unter www.bafa.de in der Rubrik Wirtschaftsförderung auch die Liste der förderfähigen Fahrzeuge sowie weitere Informationen.


Ausbau der Ladeinfrastruktur

Bereits seit 2015 rüstet das Bundesverkehrsministerium 400 Autobahnraststätten mit Schnellladesystemen aus. Bis 2017 sollen laut Bundesverkehrsminister Dobrindt alle Ladesäulen stehen. Zwischen 2017 und 2020 fördert nun die Bundesregierung mit dem beschlossenen Maßnahmenpaket den Aufbau von 15.000 weiteren Ladestellen in Deutschland, davon mindestens 5.000 Schnelllader.


Steueranreize

Käufer von Elektroautos werden für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Diese Regelung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2016. Zudem können sich Arbeitnehmer freuen, die Ihr Auto im Betrieb aufladen dürfen. Die gesparten Stromkosten zählen nicht als geldwerter Vorteil und sind damit steuerfrei.


Elektromobilität im Berchtesgadener Land

Im Klimaschutzkonzept des Landkreises Berchtesgadener Land nimmt die Elektromobilität einen wichtigen Stellenwert ein, um im Verkehrsbereich die Energieeffizienz zu steigern und CO2-Emissionen zu senken.


In einem vom Landratsamt initiierten Projekt, ersetzen die Gemeinden im Landkreis insgesamt 11 Fahrzeuge mit konventionellem Antrieb durch Elektrofahrzeuge und E-Bikes. Alle Gemeinden im Berchtesgadener Land, die einen eigenen Fuhrpark bewirtschaften, fahren somit teilweise elektrisch. Das Projekt wird durch das Bundesumweltministerium im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative gefördert.


Zehn öffentlich zugängliche Ladestationen wurden in den letzten beiden Jahren im Landkreis Berchtesgadener Land errichtet, darunter eine High-Speed-Ladestation in Piding. Das Laden an der Stromtankstelle am Landratsamt Berchtesgadener Land ist rund um die Uhr frei zugänglich und kostenfrei. Alle Ladestationen in der Region finden Sie »hier.


Aktuell sind im Landkreis 81 Elektrofahrzeuge, 23 Plug-In-Hybride und 132 Hybrid-Fahrzeuge zugelassen. Durch die Kaufprämie des Bundes, die immer größeren Reichweiten der Elektroautos und die sinkenden Preise, wird ein deutlicher Anstieg innerhalb der nächsten Monate und Jahre erwartet. Der Landkreis Berchtesgadener Land unterstützt die Elektromobilität aktiv, um die Rahmenbedingungen zur Nutzung von Elektromobilität für die Bürger und Gäste im Landkreis kontinuierlich zu verbessern.


Weitere Informationen erhalten Sie »hier.

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Herr Münch