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Neues Abfallkonzept des Landkreises

Umwelt & Natur
11. September 2018

Bedarfsabfrage aller Haushalte zu Restabfalltonne, Abholzeiträume und Biotonne

Ab dem 1. April 2019 übernimmt der Landkreis von den Gemeinden die Zuständigkeit für die Abfallentsorgung im Berchtesgadener Land. Mit einer eigenen „Abfallzeitung“ wurden in den letzten Tagen flächendeckend alle Haushalte im Landkreis Berchtesgadener Land über das neue Abfallkonzept, das ab 1. April 2018 vom Landkreis eingeführt wird, erstmals umfassend informiert. Von Mitte September bis Mitte Oktober informiert der Abfallberater des Landkreises in den Rathäusern der Landkreisgemeinden persönlich über die anstehenden Neuerungen, wie z. B.  über die Einführung der Bioabfalltonne. Mit einer schriftlichen Bedarfsabfrage ermittelt der Landkreis ab nächster Woche die erforderlichen Grundlagen von jedem Grundstückeigentümer.


Mit der neu organisierten Abfallentsorgung werden die bisherigen Restabfalltonnen ausgetauscht und die Bioabfalltonne neu eingeführt – kostenlos für jeden Haushalt. Um die Anzahl und die Größen der benötigten neuen Restabfalltonnen (60-, 80-, 120-, 240-, 770- oder 1.100 Liter-Behälter) und Bioabfalltonnen (80-, 120- oder 240 Liter-Behälter) sowie die gewünschten Leerungsintervalle (zweiwöchentlich, vierwöchentlich oder wöchentlich, je nach Behältergröße) zu ermitteln, werden ab der kommenden Woche alle entsorgungspflichtigen Grundstückseigentümer im Landkreis Berchtesgadener Land im Rahmen einer „Bedarfsabfrage“ angeschrieben. Der Bedarfsabfrage ist darüber hinaus ein Formblatt „SEPA-Lastschriftmandat“ zum Einzug der künftigen Abfallgebühren und ein Antragsformular zur Befreiung von der Bioabfalltonne beigefügt. Wenn die Voraussetzungen für die Verwertung von Bioabfällen auf dem eigenen Grundstück erfüllt werden (tatsächliche Eigenkompostierung, mindestens 50 m² pro gemeldeter Person an unversiegelter Fläche zur Verwertung des Kompostes), ist eine Befreiung von der Bioabfalltonne möglich.


Die ausgefüllten und unterschriebenen Fragebögen sind bis 19. Oktober 2018 an das Landratsamt – Kommunale Abfallwirtschaft – mittels beigelegtem Freikuvert zurück zu senden.


In der Bedarfsabfrage empfiehlt der Landkreis jedem Grundstückseigentümer aufgrund der bisher aufgestellten Restabfallbehältnisse eine künftige Größenordnung für die Restabfalltonne unter Berücksichtigung der Bioabfalltonne. Diese Empfehlung kann übernommen oder aber auch abgeändert werden. Dabei ist zu beachten, dass pro gemeldeter Person und Woche bei der Restabfalltonne ein Mindestvolumen von 5 Litern einzuhalten ist.


Das ausgefüllte und unterschriebene „SEPA-Lastschriftmandat“ benötigt der Landkreis für den Einzug der künftigen Abfallgebühren. Eine Übernahme der bisherigen SEPA-Mandate (gegenüber den Gemeinden) ist leider nicht möglich.


Die Beschaffung der künftigen Behältnisse erfolgt auf der Basis der mit der Bedarfsabfrage gemeldeten Daten. Das Landratsamt bittet deshalb darum, die Formblätter so auszufüllen, dass sie dem tatsächlichen Abfallaufkommen in den nächsten Jahren gerecht werden, damit die richtige Anzahl und die richtigen Tonnengrößen durch den Landkreis beschafft werden können und um Überkapazitäten an Abfallbehältnissen zu vermeiden.


Bei Fragen sind online und in der neuen BGL-Abfall-App alle Informationen und Antworten auf „Häufig gestellte Fragen“ abrufbar. Bei weiteren Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunalen Abfallwirtschaft im Landratsamt bei den Informationstagen in den Rathäusern oder unter Telefon +49 8651 773 123 gerne zur Verfügung.

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Montag - Mittwoch: 9:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr

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