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83435 Bad Reichenhall

 

„Neue“ Abfallwirtschaft seit 1. April

Umwelt & Natur
22. Mai 2019

Landratsamt zieht Zwischenbilanz

Seit dem 1. April sind nicht mehr die einzelnen Gemeinden, sondern der Landkreis für die Entsorgung des Restabfalls zuständig. Die Einführung der Bioabfalltonnen ist die zweite entscheidende Neuerung für insgesamt rund 22.500 Grundstückseigentümer bzw. ca. 58.000 Haushalte. Sieben Wochen nach der Übernahme der Abfallentsorgung durch den Landkreis Berchtesgadener Land zieht das Landratsamt insgesamt eine positive Zwischenbilanz des sehr arbeitsintensiven „Mammutprojekts“. Nach anfänglichen Anlaufproblemen sind die sehr umfangreichen und arbeitsintensiven Umstellungen gut ins Laufen gekommen.


In einem Pressegespräch informierten die verantwortlichen Mitarbeiter im Landratsamt, aber auch Vertreter der beiden Auftragnehmer für die Entsorgung des Restabfalls bzw. die Verwertung des Bioabfalls mit vielen Fakten und Daten. So wurden in diesem Frühjahr beispielsweise rund 15.900 Bio- und ca. 26.400 Restabfallgefäße im Landkreis neu ausgeliefert.


Rund 9.800 Grundstückseigentümer wurden wegen Eigenkompostierung von der Bioabfalltonne befreit. Bezogen auf rund 22.700 Objekte im Landkreis nutzen damit rund 57% der Grundstückseigentümer die Bioabfalltonne.


Vier wichtige Hinweise zur Tonnenleerung

Auf folgende Hinweise, die für die Grundstückseigentümer dringend zu beachten sind, wurde im Laufe des Pressegesprächs hingewiesen:

  • Rest- und Bioabfalltonnen gut sichtbar an der Grundstücksgrenze zur nächsten öffentlichen anfahrbaren Straße bereitstellen
  • keine Über- und Fehlbefüllungen der Tonnen
  • Bereitstellung der Tonnen am Abholtag bis spätestens 6:00 Uhr morgens
  • „alte“ Behälter können nicht mehr entleert werden


Tonnendienst - Änderungen

Im Herbst 2018 wurde vom Landratsamt eine Bedarfsabfrage über die gewünschten Tonnengrößen an alle Grundstückseigentümer versandt. Entsprechend dem Ergebnis dieser Bedarfsabfrage wurden die angeforderten bzw. hinsichtlich des Behältervolumens empfohlenen Rest- und Bioabfalltonnen aufgestellt, so dass es kein Grundstück mehr ohne jeweiligen Behälter gibt.


Die Anzahl der beim Landratsamt seit der Tonnenauslieferung im Frühjahr eingegangenen Änderungswünsche in Bezug auf die Tonnengrößen lag bei ca. 2.000 Anträgen. Davon sind bisher bereits mehrere Hundert Anträge abgearbeitet. Die restlichen Anträge befinden sich aktuell durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Fachbereich „Kommunale Abfallwirtschaft“ in Bearbeitung, d. h., dass diese nach Prüfung bzw. Erfassung an die Firma Wurzer als ausführender Behälteränderungsdienstleister übermittelt sind bzw. werden und in den nächsten Wochen gemeindeweise abgearbeitet werden.


Tonnen-Änderungswünsche sind auch künftig möglich. Jedoch sollten diese nur nach reiflicher Überlegung gestellt werden. Erfreulich ist, dass auch immer wieder Anträge auf Aufstellung einer Bioabfalltonne eingehen, obwohl ursprünglich eine Befreiung wegen Eigenkompostierung beantragt wurde.


Abfallberatung und Beschwerdemanagement

Für Fragen „rund um die Neuerungen der Abfallwirtschaft“ hat das Landratsamt seit dem letzten Jahr die den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehenden Beratungsleistungen deutlich erhöht. Die Abfallberatung ist dabei nicht nur telefonisch erreichbar, sondern auch im Fachbereich „Kommunale Abfallwirtschaft“ und am Infopoint stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Fragen zur Verfügung.


Die für die Leerung der Rest- und Bioabfalltonnen beauftragte Fa. Wurzer bietet ebenso eine Service-Hotline für Fragen an. Dort ist die Anzahl der Anrufe  bzw. die Beschwerdequote in den vergangenen Wochen deutlich zurückgegangen. Die Gesamtzahl der telefonischen Hinweise/Beschwerden sank von der ersten Aprilwoche mit 148 Anrufen auf nur noch 26 Anrufe in der KW 19.


Auch im Fachbereich „Kommunale Abfallwirtschaft“ hat sich die Anzahl der Anrufer, die Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Abholung der Abfalltonnen gemeldet haben, seit Anfang Mai sehr deutlich reduziert.


Alte Restabfalltonnen - Verwertung

Die „Alten“ Tonnen stehen grundsätzlich im Eigentum der einzelnen Grundstückseigentümer (Ausnahmen: Stadt Laufen und Markt Teisendorf) und konnten in der zweiten Märzhälfte zur kostenlosen Einsammlung und Abholung bereitgestellt werden. Insgesamt hat das Landratsamt bisher ungefähr 21.000 „alte“ Tonnen eingesammelt.


Daraus ergibt sich jedoch keine Verpflichtung seitens des Landkreises für eine Abholung oder Einsammlung der Gefäße außerhalb dieses einmaligen Serviceangebots. Wer jetzt noch seine „alte“ Tonne abgeben will, kann diese weiterhin noch an der Deponie Bischofswiesen-Winkl kostenlos abgeben. Die dort gesammelten Tonnen werden gereinigt, „aufgranuliert, d. h. stofflich verwertet (Recycling zur Herstellung von Sekundärrohstoffen) und für die Neuherstellung von Kunststoffteilen (z. B. Parkbänke) zu 100 % eingesetzt. Dieser Verwertungsweg muss von der dafür beauftragten Firma gegenüber dem Landratsamt nachgewiesen werden.


Gebührenbescheide - Fälligkeiten

Die Gebührenabrechnung für den Zeitraum 1. April bis 31. Dezember erfolgt einmalig nur zu einem Termin: 1. Oktober 2019. Diese Gebührenbescheide werden voraussichtlich im August an die Grundstückseigentümer versendet. Ab 2020 gibt es dann halbjährliche Abrechnungszeiträume mit den Fälligkeiten 1. April und 1. Oktober. In diesem Zusammenhang bittet das Landratsamt alle Gebührenpflichtigen, Änderungen (z. B. Kontoverbindung) mit einem neuen SEPA-Mandat (PDF) umgehend mitzuteilen.


Begleitende Öffentlichkeitsarbeit

Seit April 2018 informierte die Pressestelle des Landratsamts die Bürgerinnen und Bürger umfangreich über die Änderungen und Neuerungen, die sich durch die Neuorganisation der Abfallwirtschaft ergeben.


Die „große“ Abfallzeitung, die Abfallzeitung-Kompakt und ein straßengenauer Abfallkalender wurden im Zeitraum September 2018 bis März 2019 an alle Haushalte per Postwurfsendung verschickt. Dazu wurden seit Frühjahr 2018 insgesamt 13 Pressemitteilungen mit aktuellen Informationen an die regionalen Medien versendet und dort entsprechend veröffentlicht. Für die Gemeindeblätter im Berchtesgadener Land wurden ebenfalls regelmäßig aktuelle Informationen zusammengestellt.


Im September/Oktober 2018 wurden in allen Rathäusern als Beratungsangebot „Bürgerinformationsveranstaltungen“, die insgesamt von mehreren hundert Personen besucht wurden, durchgeführt.


Im Dezember fand im Landratsamt ein Pressegespräch zur Information der Öffentlichkeit über Stand der umfangreichen Vorbereitungsarbeiten statt.


Auf der Internetseite des Landratsamts sind alle relevanten Infos, wie Abfallkalender, Pressemitteilungen, Merkblätter und Antragsformulare für die Bürgerinnen und Bürger zum Nachlesen bzw. Download zusammengestellt.


Die neu-eingeführte BGL-Abfall-App wurde bisher auf ca. 12.000 Endgeräten installiert und bietet somit ebenfalls ein umfangreiches Service-Modul.

 


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Zusatzinformationen:


Service-Telefone:

Ansprechpartner/Telefon-Nr./WebsiteZuständig für
Landratsamt Berchtesgadener Land
+49 8651 773 123
www.abfallwirtschaft-bgl.de
  • Abfallberatung (Fragen zum Bioabfall, etc.)
  • Tonnenänderungen (Neubestellung, Größenänderung, etc.)
Wurzer Umwelt GmbH
0800 098 79 37
www.wurzer-umwelt.de
  • Leerung der Rest- und Bioabfalltonnen
  • Abholung Gelbe Säcke

 

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Zuständigkeiten ab April 2019 im Überblick:

ZuständigkeitAbfallbehälter
Landkreis Berchtesgadener Land
  • Restabfalltonnen
  • Bioabfalltonnen
  • Papiertonnen
  • Problemmüll (Giftmobil)
Duale Systeme
  • Leichtverpackungen (Gelbe Säcke)
  • Altglas/Glasflaschen

 

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Information „Was darf in die Bioabfalltonne?“

In die Bioabfalltonne dürfen alle Materialien eingegeben werden, die biologisch abbaubar sind und den Verwertungsprozess nicht stören, wie zum Beispiel:

  • Obst- und Gemüsereste (auch Schalen von Zitrusfrüchten)
  • Kartoffel- und Zwiebelschalen
  • Salat
  • Eierschalen
  • Schalen von Früchten und Nüssen
  • Kaffeefilter- und Teebeutel
  • Speisereste (roh, gekocht, verdorben) in haushaltsüblichen Mengen*
  • Küchenabfälle (roh, gekocht, verdorben auch Fleisch, Wurst und Fisch) in haushaltsüblichen Mengen*
  • Knochen in haushaltsüblichen Mengen
  • Backwarenreste
  • Speisefette in fester Form in haushaltsüblichen Mengen*
  • Haare und Federn in haushaltsüblichen Mengen
  • Sägemehl von unbehandeltem Holz
  • Rasenschnitt, Heckenschnitt
  • Laub
  • Unkräuter
  • Fallobst
  • Pflanzenabfälle aus der Wohnung
  • Kleintierstreu (nur aus biologisch abbaubarem Material)


Zugelassen ist des Weiteren auch Zeitungspapier (Tageszeitung, kein Hochglanzpapier) zum Einwickeln der Bioabfälle. Ebenso zugelassen sind Papiertüten für die Bioabfallsammlung, die im Handel erhältlich sind.


* Speisereste und Küchenabfälle, z. B. aus Großküchen sowie aus der Gastronomie, dürfen laut Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz –TierNebG- nicht über die Bioabfalltonne entsorgt werden. Sie müssen einer dafür zugelassenen Anlage zugeführt werden.

Kontakt

Kommunale Abfallwirtschaft

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Mittwoch: 9:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr

  • +49 8651 773 123

E-Mail allgemein

Allgemeine Fragen zur Abfallwirtschaft

E-Mail Tonnendienst

Änderungen, Neuanmeldungen, etc.

Büroräume

Bahnhofstraße 21 a
83435 Bad Reichenhall

Postanschrift:
Salzburger Straße 64
83435 Bad Reichenhall

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