Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall

So melden Sie Ihr Fahrzeug ab

ONLINE-Terminvereinbarung

Ab 01.07.2020 werden in der Kfz-Zulassungsbehörde nur Vorgänge von Kunden mit Terminvereinbarung bearbeitet. Die Terminreservierung über das Internet wurde daher erheblich ausgebaut, so dass die Bürgerinnen und Bürger unter dem nachfolgenden Internetlink die Möglichkeit haben, online einen Wunschtermin für ihren Zulassungsvorgang zu reservieren.
 


Zur Bestätigung des Termins wird per E-Mail eine Reservierungsbestätigung versendet, die dann auch die Möglichkeit enthält, den reservierten Termin wieder zu stornieren, falls es erforderlich ist. Der reservierte Termin wird zum entsprechenden Zeitpunkt automatisch in das Aufrufsystem der Kfz-Zulassungsbehörde eingespielt. Es ist nicht erforderlich, eine weitere Wartenummer in der Zulassungsbehörde zu ziehen. Die Anwesenheit im Wartebereich ca. 10 Minute vor dem Termin ist ausreichend. Sollten sich zum vereinbarten Termin in der Kfz-Zulassungsbehörde alle Mitarbeiterinnen und Mitbarbeiter in der Sachbearbeitung befinden, kann es trotz Terminreservierung zu kürzeren Wartezeiten kommen, die sich aber im Rahmen von 10 – 15 Minuten halten dürften.


Für Bürgerinnen und Bürger ohne Internetzugang ist eine telefonische Terminvereinbarung nach wie vor möglich.

Außerbetriebsetzung bzw. vorübergehende Abmeldung

Seit 2008 gibt es keinen Unterschied mehr zwischen vorübergehend abmelden (stilllegen) und endgültig abmelden (löschen). Beide Vorgänge wurden zusammengefasst mit dem Vorgang Außerbetriebsetzung.

Endgültige Abmeldung / Verschrottung eines Fahrzeuges

Zur Verschrottung eines Fahrzeuges müssen Sie beim Entsorgungsunternehmen die Fahrzeugdokumente vorlegen, da dieser ansonsten die Verschrottung nicht durchführen kann. 

Erforderliche Unterlagen

Zur Abmeldung/Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges benötigen wir


Die Vorlage des Kfz-Briefes bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II ist nicht mehr zwingend erforderlich, aber wünschenswert. Sollte Ihnen der Kfz-Brief vorliegen, bitten wir Sie möglichst um Vorlage.  


Vollmachten oder Ausweiskopien für Beauftragte sind bei einer Abmeldung nicht erforderlich.


Nach der Abmeldung darf der eingetragene Halter das Fahrzeug noch bis 24:00 Uhr des Abmeldetages auf direktem Weg an seinen letzten Standort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland verbringen. Dazu müssen die Kennzeichen wieder am Fahrzeug angebracht und die Kfz-Dokumente bei der Fahrt mitgeführt werden. Sie sollten allerdings bei Ihrer Versicherung nachfragen, ob Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen erlaubt sind.  

 

Achtung!

Wurde das Kennzeichen allerdings nach der Abmeldung gleich wieder verwendet und ein neues Fahrzeug mit derselben Nummer angemeldet, ist die vorgenannte Fahrt nicht mehr möglich. Das Kennzeichen ist dann bereits einem anderen Fahrzeug zugeteilt.


Gebühr für die Abmeldung: 16,50 Euro (landkreisinterne Kennzeichen und auswärtige deutsche Kennzeichen)

 

Online-Abmeldung von Fahrzeugen

Seit 01.09.2015 haben Sie im Berchtesgadener Land die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug über das Internet von zuhause aus abzumelden.  


Dies gilt allerdings nur für Fahrzeuge, die ab dem 01.01.2015 neu- bzw. wieder zugelassen wurden, und die mit den ab 01.01.2015 gültigen, neuen Stempelplaketten sowie einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit verdecktem Sicherheitscode, ausgestattet sind. Ebenso benötigen Sie den neuen deutschen Personalausweis mit freigeschalteter Internetfunktion. 


Fahrzeuge, die vor dem 01.01.2015 zugelassen wurden und noch mit den bis dahin gültigen Siegelplaketten und Zulassungsbescheinigungen ausgestattet sind, können nicht über das Internet abgemeldet werden.


Gebühren:

  • Die Fahrzeug-Abmeldung kostet 2,70 Euro.
  • Falls Sie das Kennzeichen für maximal weitere 12 Monate reservieren möchten, beträgt die zusätzliche Gebühr 2,60 Euro. Eine Reservierung ist nur für die Wiederzulassung desselben Fahrzeugs für denselben Halter möglich.


Sie können Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde des Landkreises LKR Berchtesgadener Land abmelden, wenn es hier angemeldet wurde.

Falls Sie aus einem anderen Zulassungsbezirk hierher gewechselt und dabei auf ein neues Kennzeichen verzichtet haben, können Sie Ihr Fahrzeug ebenfalls hier abmelden.


Hinweis: Die Abmeldung eines Wechselkennzeichens für Motorräder oder Anhänger kann online nicht erfolgen. Bitte wenden Sie sich hierzu persönlich an Ihre Zulassungsbehörde.