Liebe Besucherinnen und Besucher
der Website des Landratsamtes Berchtesgadener Land,
das Landratsamt Berchtesgadener Land ist für den Besucherverkehr eingeschränkt geöffnet. Persönliche Gespräche sind nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Die Berufskraftfahrerqualifizierung richtet sich nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz. Dieses Gesetz gilt zum Zwecke der Verbesserung, insbesondere der Sicherheit im Straßenverkehr, durch die Vermittlung besonderer tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse.
Dieses Gesetz findet Anwendung für Fahrer/innen, die
Die Berufskraftfahrerqualifizierung wird als Schlüsselzahl „95“ mit der jeweiligen Gültigkeit im Führerschein (Spalte 12) eingetragen.
Entstehende Kosten: ca. 32,50-37,90 Euro