Wurde Ihnen die Fahrberechtigung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aberkannt, müssen Sie einen Antrag auf Zuerkennung der ausländischen Fahrerlaubnis stellen. Eine Teilnahme am inländischen Straßenverkehr ist erst nach positivem Abschluss des Verfahrens und Erhalt eines entsprechenden Bescheides möglich.
Verwenden Sie bitte zur Antragstellung das Formular "Antrag auf Zuerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis" (im Bereich Formulare).
Die Führerscheinstelle des Landratsamtes Berchtesgadener Land ist für die Zuerkennung Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis zuständig, wenn Sie im Landkreis Berchtesgadener Land mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.
Sollten Sie keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, ist jede beliebige Führerscheinstelle zuständig.
Das Gericht bzw. die Behörde entscheidet im Straf- und Entzugsverfahren nicht darüber, ob nach Ablauf der Sperrfrist die Fahrerlaubnis zuerkannt werden kann. Es ist vielmehr Aufgabe der Fahrerlaubnisbehörde zu prüfen, ob alle Voraussetzungen für eine Zuerkennung vorliegen. Insbesondere müssen Sie die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen und dürfen nicht erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen haben.
Der Antrag auf Zuerkennung einer aberkannten ausländischen Fahrerlaubnis kann bereits 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.
Die Behörde, die Ihnen das Recht, von Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch machen zu dürfen, aberkannt hat, ist vertraut mit Ihrem individuellen Fall und hat alle notwendigen Unterlagen zur Antragsbearbeitung bereits vorliegen. Daher empfiehlt es sich, den Antrag dort zu stellen, wo Ihnen die Fahrerlaubnis aberkannt wurde.
Eine persönliche Vorsprache kann im Einzelfall zur Klärung Ihrer Identität notwendig sein. Sie erhalten dafür gesondert eine Aufforderung. Bitte beachten Sie, dass Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung möglich sind.
Bitte übersenden Sie die Unterlagen ausschließlich per Post.