Landratsamt Berchtesgadener Land

Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

 

Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift: Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall.

Ihnen wurde ihre ausländische Fahrerlaubnis (EU und nicht EU) für das Gebiet der Bunderepublik Deutschland durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen bzw. aberkannt

Wurde Ihnen die Fahrberechtigung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aberkannt, müssen Sie einen Antrag auf Zuerkennung der ausländischen Fahrerlaubnis stellen. Eine Teilnahme am inländischen Straßenverkehr ist erst nach positivem Abschluss des Verfahrens und Erhalt eines entsprechenden Bescheides möglich. 


Verwenden Sie bitte zur Antragstellung das Formular "Antrag auf Zuerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis" (im Bereich Formulare). 


Die Führerscheinstelle des Landratsamtes Berchtesgadener Land ist für die Zuerkennung Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis zuständig, wenn Sie im Landkreis Berchtesgadener Land mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. 


Sollten Sie keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, ist jede beliebige Führerscheinstelle zuständig.


Das Gericht bzw. die Behörde entscheidet im Straf- und Entzugsverfahren nicht darüber, ob nach Ablauf der Sperrfrist die Fahrerlaubnis zuerkannt werden kann. Es ist vielmehr Aufgabe der Fahrerlaubnisbehörde zu prüfen, ob alle Voraussetzungen für eine Zuerkennung vorliegen. Insbesondere müssen Sie die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen und dürfen nicht erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen haben.


Der Antrag auf Zuerkennung einer aberkannten ausländischen Fahrerlaubnis kann bereits 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.

 

Wichtiger Hinweis zur Zuständigkeit:

Die Behörde, die Ihnen das Recht, von Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch machen zu dürfen, aberkannt hat, ist vertraut mit Ihrem individuellen Fall und hat alle notwendigen Unterlagen zur Antragsbearbeitung bereits vorliegen. Daher empfiehlt es sich, den Antrag dort zu stellen, wo Ihnen die Fahrerlaubnis aberkannt wurde. 

 
Eine persönliche Vorsprache kann im Einzelfall zur Klärung Ihrer Identität notwendig sein. Sie erhalten dafür gesondert eine Aufforderung. Bitte beachten Sie, dass Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung möglich sind.

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Antragsvordruck (siehe Bereich Formulare)
  • Kopie Führerschein
  • Kopie Pass oder Ausweisdokument
  • Bestätigung des Wohnsitzes (z.B. Meldebescheinigung, Meldezettel etc.)
  • Auszug aus dem nationalen Strafregister (z.B. Führungszeugnis, Strafregisterauszug etc.) 


Bitte übersenden Sie die Unterlagen ausschließlich per Post.

Kontakt

Herr Brodschelm

Frau Lemberg

Frau Moderegger

Frau Putzhammer

Herr Surrer

Frau Starzer

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