Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


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Kinderrechte

Du hast bestimmt schon mal was von dem Begriff „Kinderrechte“ gehört, oder? Jedes Kind auf dieser Welt hat Rechte. Kinderrechte sind Menschenrechte – nur dass sie auf die besonderen Bedürfnisse der Kindheit angepasst und so formuliert sind. Es ist der gesetzliche Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe, auf die Umsetzung der Kinderrechte zu achten und diese in der Öffentlichkeit bekannt zu machen. Die Grundlage dafür bildet die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (PDF).


Wenn das mit dem Lesen noch nicht so gut klappt, kannst du hier im Film mehr über Kinderrechte erfahren.


Die Kinderrechtskonvention besteht aus 54 Artikeln und darin werden allen Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren grundlegende politische, soziale, ökonomische, kulturelle und bürgerliche Rechte zugesichert, beispielsweise das Recht auf Gesundheit, das Recht auf Bildung oder das Recht auf Schutz vor Gewalt.


Diese 54 Artikel kann man in folgende 11 Kinderrechte zusammenfassen:

1. Das Recht auf Gleichheit

Alle Kinder haben gleiche Rechte. Niemand darf aufgrund seiner Hautfarbe, Religion oder seines Geschlechts benachteiligt werden.

2. Das Recht auf Gesundheit, Gesundheitsvorsorge und medizinische Betreuung

Jedes Kind hat das Recht auf ein Höchstmaß an Gesundheit, auf Gesundheitsvorsorge und medizinischer Betreuung.

Jedes Kind hat das Recht, die Hilfe und Versorgung zu erhalten, die es braucht, wenn es krank ist. 

3. Das Recht auf Bildung

Jedes Kind hat das Recht zur Schule zu gehen und zu lernen, was wichtig ist. Zum Beispiel die Achtung vor den Menschenrechten und anderen Kulturen.


Es ist wichtig, dass Kinder in der Schule ihre Fähigkeiten entwickeln können und dass sie dazu ermutigt werden. 

4. Das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung

 Jedes Kind hat das Recht zu spielen und in einer gesunden Umgebung aufzuwachsen und zu leben. 

5. Das Recht auf eine eigene Meinung

Jedes Kind hat das Recht, seine Gedanken frei zu äußern. Ihre Meinung soll bei allem, das sie direkt betrifft, beachtet werden. Kinder haben das Recht auf Information über ihre Rechte. Jedes Kind darf Informationen durchs Radio, TV, Zeitungen und Bücher bekommen und weitergeben.

6. Das Recht auf gewaltfreie Erziehung

Jedes Kind hat das Recht auf eine Erziehung ohne Anwendung von Gewalt.

7. Das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung:

Kein Kind soll schlecht behandelt, ausgebeutet oder vernachlässigt werden. Kein Kind soll zu schädlicher Arbeit gezwungen werden. 

8. Das Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht

Ein Kind, das aus seinem Land flüchten musste, hat dieselben Rechte wie alle Kinder in dem neuen Land.


Wenn ein Kind ohne seine Familie kommt, hat es das Recht auf besonderen Schutz und Unterstützung. Wenn es möglich ist, soll es mit seiner Familie wieder zusammengebracht werden. 

9. Das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause

Jedes Kind hat das Recht, mit seiner Mutter und seinem Vater zu leben, auch wenn diese nicht zusammenwohnen. Eltern haben das Recht, Unterstützung und Entlastung zu bekommen. 

10. Das Recht auf Betreuung bei Behinderung

Jedes Kind hat das Recht auf ein gutes Leben. Wenn es behindert ist, hat es das Recht auf zusätzliche Unterstützung und Hilfe.

Kontakt

Frau Conrad