Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail.


Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land
Salzburger Str. 64
83435 Bad Reichenhall

 

Jugendhilfe im Strafverfahren

Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) ist ein spezialisierter, sozialpädagogischer Fachdienst des Amtes für Kinder, Jugend und Familien und arbeitet nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) sowie nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG). Die Mitarbeiter/innen der JuHiS beraten und unterstützen Jugendliche im Alter von 14-17 Jahren sowie Heranwachsende im Alter von 18-21 Jahren, wenn diese eine Straftat begangen haben und diese zur Anzeige gebracht wurde.

 

Gesetzlicher Aufgabenbereich der Jugendhilfe im Strafverfahren nach § 38 JGG:

  • Kontaktaufnahme durch Einladungsschreiben zu einem persönlichen Gespräch zu straffällig gewordenen Jugendlichen/Heranwachsenden nach Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft
  • Beratung der Jugendlichen bzw. Heranwachsenden und deren Eltern während des gesamten Verfahrens
  • Erforschung und Einschätzung der Persönlichkeit, des Entwicklungsstandes/-potentiales und der Umweltfaktoren des straffällig gewordenen jungen Menschen
  • fachliche Stellungnahme über die bisherige Entwicklung und augenblickliche Lebenssituation des jungen straffällig gewordenen Menschen
  • Überprüfung, ob Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen
  • Teilnahme an der Hauptverhandlung und/oder fachliche, schriftliche Stellungnahme an das Jugendgericht/Staatsanwaltschaft mit Ahndungsvorschlag als Reaktion auf die zugrunde liegende Verfehlung (Straftat)
  • Vermittlung und Überwachung von Weisungen und Auflagen (z.B. gemeinnützige Arbeitsstunden, Geldbuße, sozialer Trainingskurs, usw.)
  • Kooperation und Vernetzung mit den freien Verbänden der Jugendhilfe

 

 

Kontakt

Frau Kreutzer-Mühlthaler

Frau Braun