Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail.


Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land
Salzburger Str. 64
83435 Bad Reichenhall

 

SO ERHALTEN BESCHÄFTIGTE IM LEBENSMITTELBEREICH EIN GESUNDHEITSZEUGNIS NACH DEM INFEKTIONSSCHUTZGESETZ (ERSTBELEHRUNG)

Für Personen, die gewerblich mit offenen Lebensmitteln umgehen, schreibt das Infektionsschutzgesetz eine „Erstbelehrung nach § 43“ vor. Die entsprechende Bescheinigung ist dem Arbeitgeber vor Aufnahme der Tätigkeit auszuhändigen.


Für Helfer bei z.B. Vereinsfesten gelten gesonderte Regelungen (siehe "Merkblatt für ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten" - PDF).


Es bieten auch einige niedergelassene Ärzte die Erstbelehrung an. Die Liste der Ärzte (PDF) zeigt Ihnen, wer im Landkreis BGL in Ihrer Nähe die Erstbelehrung durchführen kann.